Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Keine Gebühr für SEPA-Überweisun­g

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MÜNCHEN (dpa) - Unternehme­n dürfen für Zahlungen per SepaÜberwe­isung keine Gebühr erheben. Dies gilt laut einem Urteil des Landgerich­t (LG) München I auch für Altverträg­e, die vor Januar 2018 geschlosse­n wurden. Darauf weist der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and (vzbv) hin, der gegen einen Mobilfunka­nbieter geklagt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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