Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Keine Gebühr für SEPA-Überweisung
MÜNCHEN (dpa) - Unternehmen dürfen für Zahlungen per SepaÜberweisung keine Gebühr erheben. Dies gilt laut einem Urteil des Landgericht (LG) München I auch für Altverträge, die vor Januar 2018 geschlossen wurden. Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hin, der gegen einen Mobilfunkanbieter geklagt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.