Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Tina Turner wehrt sich gegen Verwechslungsgefahr
Tina Turner hat vor dem Landgericht Köln einen Erfolg in ihrem Rechtsstreit mit einem Passauer Konzertveranstalter erzielt. Die Sängerin („Better Be Good to Me“) hatte gegen das Plakat für eine Tina-TurnerShow geklagt, an der sie selbst nicht beteiligt ist. Stattdessen steht die Musicaldarstellerin „Coco“Fletcher (Foto: dpa) auf der Bühne. Nach Auffassung von Tina Turner, die nicht persönlich bei der Gerichtsverhandlung anwesend war, könnte man denken, dass sie in der Show selbst auftritt. Das Landgericht gab ihr darin recht. Zwar traf es am Mittwoch noch keine Entscheidung. Der Vorsitzende Richter Dirk Eßer da Silva sagte jedoch, die Klage habe Aussicht auf Erfolg. Es fehle auf dem Plakat ein ausdrücklicher Hinweis darauf, dass die echte Tina Turner nicht zu sehen sei. Beide Seiten haben jetzt vier Wochen Zeit, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Andernfalls verkündet das Gericht am 22. Januar eine Entscheidung. Das Plakat bewirbt die Show „Simply The Best – Die Tina Turner Story“, in der ihr Leben und ihre Karriere nachgezeichnet werden. Die Show ist am 27. Januar 2020 im Congress Centrum Ulm zu sehen. (dpa)