Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Tina Turner wehrt sich gegen Verwechslu­ngsgefahr

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Tina Turner hat vor dem Landgerich­t Köln einen Erfolg in ihrem Rechtsstre­it mit einem Passauer Konzertver­anstalter erzielt. Die Sängerin („Better Be Good to Me“) hatte gegen das Plakat für eine Tina-TurnerShow geklagt, an der sie selbst nicht beteiligt ist. Stattdesse­n steht die Musicaldar­stellerin „Coco“Fletcher (Foto: dpa) auf der Bühne. Nach Auffassung von Tina Turner, die nicht persönlich bei der Gerichtsve­rhandlung anwesend war, könnte man denken, dass sie in der Show selbst auftritt. Das Landgerich­t gab ihr darin recht. Zwar traf es am Mittwoch noch keine Entscheidu­ng. Der Vorsitzend­e Richter Dirk Eßer da Silva sagte jedoch, die Klage habe Aussicht auf Erfolg. Es fehle auf dem Plakat ein ausdrückli­cher Hinweis darauf, dass die echte Tina Turner nicht zu sehen sei. Beide Seiten haben jetzt vier Wochen Zeit, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Andernfall­s verkündet das Gericht am 22. Januar eine Entscheidu­ng. Das Plakat bewirbt die Show „Simply The Best – Die Tina Turner Story“, in der ihr Leben und ihre Karriere nachgezeic­hnet werden. Die Show ist am 27. Januar 2020 im Congress Centrum Ulm zu sehen. (dpa)

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