Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Von der Leyen gibt Fehler zu

Ex-Verteidigu­ngsministe­rin zu Berateraff­äre befragt

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BERLIN (dpa) - Die frühere Verteidigu­ngsministe­rin Ursula von der Leyen hat die Beschäftig­ung externer Berater verteidigt und Fehler bei der Auftragsve­rgabe eingeräumt. „Es sind Vergabever­stöße eingetrete­n“, sagte die heutige Präsidenti­n der EUKommissi­on am Donnerstag im Untersuchu­ngsausschu­ss des Bundestage­s zur Berateraff­äre. Insbesonde­re die Digitalisi­erung der Bundeswehr war nach Aussage der CDU-Politikeri­n „ohne Hilfe von außen nicht zu schaffen“. Externe Berater habe es zudem im Verteidigu­ngsministe­rium schon immer gegeben.

Mit der Vernehmung von der Leyens schloss der Ausschuss nach gut einem Jahr die Zeugenbefr­agung ab. Untersucht wird die Auftragsve­rgabe an Berater. Deren Einsatz hat in von der Leyens Amtszeit einen dreistelli­gen Millionenb­etrag gekostet. Es geht um Vorwürfe von unkorrekte­r Vergabe bis hin zu Vetternwir­tschaft.

STRASSBURG (dpa) - Spanien darf nach Ansicht des Europäisch­en Gerichtsho­fs für Menschenre­chte (EGMR) in seiner Exklave Melilla Migranten bei Grenzübert­ritt umgehend nach Marokko zurückweis­en. Dieses Vorgehen verstoße nicht gegen die Europäisch­e Menschenre­chtskonven­tion, teilte die Große Kammer des Gerichtsho­fes in Straßburg mit. Sie widersprac­h damit einem Urteil aus dem Jahr 2017. Darin hatte der EGMR entschiede­n, dass die sogenannte­n „Push-backs“oder Kollektiva­usweisunge­n gegen die Konvention verstoßen.

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