Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Es darf wieder geschaukelt und gerutscht werden
Schrittweise Öffnung der 26 Spielplätze im Stadtgebiet wird bis Freitagnachmittag umgesetzt
WEINGARTEN (sz) - Alle öffentlichen Spielplätze im Weingartener Stadtgebiet sind ab Freitagnachmittag unter Auflagen wieder für eine eingeschränkte Nutzung zugänglich. Die Stadtverwaltung und der städtische Baubetriebshof statten laut Presemitteilung die insgesamt 26 Spielplätze zurzeit mit der neuen Beschilderung aus und appellieren dabei eindringlich an die Verantwortung der Eltern und Erziehungsberechtigten. Öffentliche Bolzplätze und Sportanlagen seien nach wie vor von den Lockerungen ausgeschlossen.
Im Rahmen der am 2. Mai verabschiedeten siebten Verordnung der Landesregierung, dürfen seit Mittwoch, 6. Mai, Spielplätze unter Auflagen wieder einem eingeschränkten Betrieb zugeführt werden. Die Stadt Weingarten folgt nach eigenen Angaben bei der Wiederaufnahme den offiziellen Empfehlungen des Sozialund Integrationsministeriums. Demnach gelte fortan auch auf Spielplätzen das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern, und die zulässige Höchstzahl der Kinder pro Spielplatz sei auf maximal ein Kind pro zehn Quadratmeter Gesamtfläche begrenzt.
„Bei insgesamt 26 öffentlichen Spielplätzen war keine sofortige Öffnung am Mittwoch möglich“, beschreibt Annette Mehrle, zuständige Abteilungsleiterin, die Situation. „Aufgrund der Zugangsbeschränkungen musste jeder Spielplatz zunächst einzeln vermessen und in das städtische Handlungskonzept aufgenommen werden. Seit heute ist der Baubetriebshof im Stadtgebiet unterwegs und schildert die jeweiligen Spielgeräte und Flächen neu aus. Eine flächendeckende Nutzung der Spielplätze sollte ab Freitagnachmittag wieder möglich sein“, so Mehrle.
So seien auf kleinen Flächen wie den Spielplätzen in der MichaelKraf-Straße und in der VintschgauStraße zukünftig nur fünf Kinder, auf größeren Spielplätzen wie in der Unteren Breite Ost bis zu 25 Kinder zugelassen. Erwachsene Begleitpersonen würden dabei nicht mit eingerechnet. Die zulässige Höchstzahl von Kindern, die auf dem jeweiligen Spielplatz erlaubt sind, werde im Rahmen der jeweiligen Beschilderung vor Ort ausgewiesen. Die Stadt appelliert eindringlich an die Eltern und Erziehungsberechtigten, sich an die Hinweise zu halten. Um eine verantwortungsvolle Nutzung zu gewährleisten, sei eine derzeitige Nutzung nur unter Aufsicht der Eltern oder Betreuungspersonen zulässig.
Der eingeschränkte Spielbetrieb auf dem Spielplatz im Mühlbachweg (Höllgässle) könne aufgrund von Baumaßnahmen erst in ein bis zwei Wochen aufgenommen werden. Auch der Spielplatz im Lindenhofstadion bleibe vorerst von den Lockerungen ausgeschlossen, da er sich innerhalb des derzeit noch gesperrten Sportgeländes befindet.