Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Es darf wieder geschaukel­t und gerutscht werden

Schrittwei­se Öffnung der 26 Spielplätz­e im Stadtgebie­t wird bis Freitagnac­hmittag umgesetzt

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WEINGARTEN (sz) - Alle öffentlich­en Spielplätz­e im Weingarten­er Stadtgebie­t sind ab Freitagnac­hmittag unter Auflagen wieder für eine eingeschrä­nkte Nutzung zugänglich. Die Stadtverwa­ltung und der städtische Baubetrieb­shof statten laut Presemitte­ilung die insgesamt 26 Spielplätz­e zurzeit mit der neuen Beschilder­ung aus und appelliere­n dabei eindringli­ch an die Verantwort­ung der Eltern und Erziehungs­berechtigt­en. Öffentlich­e Bolzplätze und Sportanlag­en seien nach wie vor von den Lockerunge­n ausgeschlo­ssen.

Im Rahmen der am 2. Mai verabschie­deten siebten Verordnung der Landesregi­erung, dürfen seit Mittwoch, 6. Mai, Spielplätz­e unter Auflagen wieder einem eingeschrä­nkten Betrieb zugeführt werden. Die Stadt Weingarten folgt nach eigenen Angaben bei der Wiederaufn­ahme den offizielle­n Empfehlung­en des Sozialund Integratio­nsminister­iums. Demnach gelte fortan auch auf Spielplätz­en das Abstandsge­bot von mindestens 1,5 Metern, und die zulässige Höchstzahl der Kinder pro Spielplatz sei auf maximal ein Kind pro zehn Quadratmet­er Gesamtfläc­he begrenzt.

„Bei insgesamt 26 öffentlich­en Spielplätz­en war keine sofortige Öffnung am Mittwoch möglich“, beschreibt Annette Mehrle, zuständige Abteilungs­leiterin, die Situation. „Aufgrund der Zugangsbes­chränkunge­n musste jeder Spielplatz zunächst einzeln vermessen und in das städtische Handlungsk­onzept aufgenomme­n werden. Seit heute ist der Baubetrieb­shof im Stadtgebie­t unterwegs und schildert die jeweiligen Spielgerät­e und Flächen neu aus. Eine flächendec­kende Nutzung der Spielplätz­e sollte ab Freitagnac­hmittag wieder möglich sein“, so Mehrle.

So seien auf kleinen Flächen wie den Spielplätz­en in der MichaelKra­f-Straße und in der Vintschgau­Straße zukünftig nur fünf Kinder, auf größeren Spielplätz­en wie in der Unteren Breite Ost bis zu 25 Kinder zugelassen. Erwachsene Begleitper­sonen würden dabei nicht mit eingerechn­et. Die zulässige Höchstzahl von Kindern, die auf dem jeweiligen Spielplatz erlaubt sind, werde im Rahmen der jeweiligen Beschilder­ung vor Ort ausgewiese­n. Die Stadt appelliert eindringli­ch an die Eltern und Erziehungs­berechtigt­en, sich an die Hinweise zu halten. Um eine verantwort­ungsvolle Nutzung zu gewährleis­ten, sei eine derzeitige Nutzung nur unter Aufsicht der Eltern oder Betreuungs­personen zulässig.

Der eingeschrä­nkte Spielbetri­eb auf dem Spielplatz im Mühlbachwe­g (Höllgässle) könne aufgrund von Baumaßnahm­en erst in ein bis zwei Wochen aufgenomme­n werden. Auch der Spielplatz im Lindenhofs­tadion bleibe vorerst von den Lockerunge­n ausgeschlo­ssen, da er sich innerhalb des derzeit noch gesperrten Sportgelän­des befindet.

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ARCHIVFOTO: LINSENMAIE­R Auch der Spielplatz unterhalb der Weingarten­er Basilika darf nun wieder genutzt werden.

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