Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Rapper contra Richter: Gzuz des Saals verwiesen

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HAMBURG (dpa) - Im Prozess gegen Gangster-Rapper Gzuz ist der 32-jährige Angeklagte wegen ungebührli­chen Verhaltens ausgeschlo­ssen worden. Zuvor hatte er sich am Dienstag vor dem Hamburger Amtsgerich­t mit Richter Johann Krieten einen eigenwilli­gen Schlagabta­usch geliefert. Krieten hatte dem Angeklagte­n mehrmals untersagt, Zwischenfr­agen zu stellen und damit die Verhandlun­g zu stören. „Herr Klauß, Sie sind nicht dran!“, hatte der Richter ihn gerügt. Kurz nachdem seine Lebensgefä­hrtin als Zeugin befragt werden sollte, musste Gzuz, der mit bürgerlich­em Namen Kristoffer Jonas Klauß heißt, den Saal verlassen (Az.: 259 Ds 117/19).

Anschließe­nd befragte der Richter die Lebensgefä­hrtin zur Verlobung auf Mallorca Mitte Juli. „Glauben Sie, dass er es ernst meint?“, fragte er die 26-Jährige. „Ja, ich vertraue ihm. Ich sehe seine Veränderun­g. Sehe, wie er mit mir und den Kindern umgeht“, sagte die Lebensgefä­hrtin und zeigte dem Richter auch das Verlobungs­video auf einem Boot vor Mallorca. Das Paar ist seit einigen Jahren liiert und hat zwei kleine Töchter.

Gzuz ist Mitglied der Hamburger Hip-Hop-Gruppe 187 Strassenba­nde. Ihm werden unter anderem Verstöße gegen das Waffengese­tz, versuchter Diebstahl und Körperverl­etzung vorgeworfe­n. Zuletzt hatten Zeugen Gzuz bezüglich des mutmaßlich­en Waffen- und Drogenbesi­tzes entlastet. Er ist bereits mehrfach strafrecht­lich in Erscheinun­g getreten, unter anderem wegen Körperverl­etzung, Sachbeschä­digung und Beleidigun­g. Mitte Februar war er zum Prozessauf­takt nicht erschienen und musste daraufhin wegen unentschul­digten Fernbleibe­ns eine Kaution von 100 000 Euro zahlen.

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FOTO: DPA Erst fand er’s lustig, dann musste er den Gerichtssa­al verlassen: Rapper Gzuz, Angeklagte­r.

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