Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Wie der Staat beim Bauen hilft
Die Wohnungsbauprämie unterstützt Bausparer – Von 2021 an wird die Förderung erhöht
STUTTGART - Sie stammt aus dem Jahr 1952 und gilt als die älteste Form der staatlichen Förderung von Vermögensbildung. Die Rede ist von der Wohnungsbauprämie, im Branchenjargon kurz „WoP“genannt, mit der der Staat der Bildung von privatem Wohneigentum unter die Arme greift. „Dabei steht der Vorsorgeaspekt im Vordergrund“, sagt Stefan Siebert, Vorstandsvorsitzender der Landesbausparkasse (LBS) Südwest. So erhalten Bausparer einmal pro Jahr eine Prämie, die dem Bausparkonto zusätzlich zum jährlichen Sparbetrag gutgeschrieben wird. Derzeit liegt diese Prämie bei 8,8 Prozent – und zwar bei Ledigen höchstens für 512 Euro Sparbeiträge, bei Ehepaaren für 1024 Euro pro Jahr. Die maximale Förderung bei der Wohnungsbauprämie beträgt damit 45,06 Euro, beziehungsweise 90,11 Euro jedes Jahr. Der Haken an der Sache ist aber, dass es Grenzen beim zu versteuernden Jahreseinkommen gibt. Dieses darf aktuell bei Ledigen 25 600 Euro und bei Ehepaaren 51 200 Euro nicht übersteigen. Weil diese Grenzen seit dem Jahr 1996 nicht mehr erhöht wurden, kommen immer weniger Bausparer in den Genuss der „WoP“.
Allerdings wird sich dies am 1. Januar kommenden Jahres ändern. Dann nämlich werden die Einkommensgrenzen für die Förderberechtigung kräftig angehoben. Alleinstehende dürfen von da an ein zu versteuerndes Einkommen von jährlich maximal 35 000 Euro haben, Verheiratete, beziehungsweise eingetragene Lebenspartner gemeinsam maximal
70 000 Euro, um die „WoP“beantragen zu können. Der staatliche Fördersatz erhöht sich gleichzeitig auf zehn Prozent für bis zu 700 Euro jährliche Sparleistung, beziehungsweise bis zu 1400 Euro bei Paaren. Das heißt, für Alleinstehende gibt’s jährlich 70, für Paare 140 Euro vom Staat oben drauf. „Durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen kommen wesentlich mehr Menschen als bisher in den Genuss der Wohnungsbauprämie“, sagt Siebert von der LBS. So steigt allein in BadenWürttemberg der Anteil der prämienberechtigten Menschen von aktuell 5,2 auf 9,4 Millionen. Und das macht immerhin 55 Prozent der Bevölkerung ab 16 Jahren aus.
Die Auszahlung der Wohnungsbauprämie erfolgt zeitgleich mit dem Bausparvertrag. Der genaue Zeitpunkt hängt allerdings davon ab, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Für Bausparverträge, die bis zum 31. Januar 2008 aufgenommen wurden, muss bis Ende 2008 mindestens eine Rate in Höhe der Regelsparrate
eingezahlt worden sein. Für Bausparverträge, die vom 1. Januar 2009 an aufgenommen wurden, erfolgt die Auszahlung der Wohnungsbauprämie nur, wenn das Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt wird. Das heißt, um ein Haus zu bauen, eine Immobilie zu kaufen oder das Eigenheim zu renovieren. Wer bei Abschluss seines Bausparvertrages das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann nach sieben Jahren frei über den gesamten Guthabenbetrag inklusive der Wohnungsbauprämien verfügen – auch wenn der Abschluss erst nach 2009 getätigt wurde. Diese Sonderregelung kann nur einmalig in Anspruch genommen werden. Außerdem macht der Staat eine Ausnahme bei sozialen Härtefällen wie Tod, Erwerbsunfähigkeit und Dauerarbeitslosigkeit.
Der Antrag auf die Wohnungsbauprämie muss bei der Bausparkasse für das vergangene Jahr eingereicht werden, und zwar spätestens innerhalb von zwei Jahren – zum Beispiel kann die Wohnungsbauprämie für das Jahr 2018 bis zum 31. Dezember 2020 beantragt werden. Bausparer erhalten den Antrag jeweils zum Jahresbeginn mit ihrem Jahreskontoauszug. Zur eigentlichen Auszahlung kommt es allerdings erst bei Zuteilung des Vertrages. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind ein ständiger Wohnsitz in Deutschland und eine Sparleistung von mindestens 50 Euro im Jahr.
Das zu versteuernde Einkommen, das als Bemessungsgrundlage für die „WoP“herangezogen wird, ist nicht identisch mit dem Bruttoeinkommen. Um das zu versteuernde Jahreseinkommen zu ermitteln, müssen sämtliche Freibeträge, Werbungskosten, Sonderausgaben vom Bruttoeinkommen abgezogen werden. Das Finanzamt berechnet in jedem Steuerbescheid automatisch das zu versteuernde Einkommen. Die meisten Bausparkassen bieten Förderrechner auf ihren Internetseiten an.