Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Strafgefangener entwischt in Ravensburg
Polizei fahndet mit Hubschrauber und Spürhunden nach dem Mann – ohne Erfolg
RAVENSBURG (sz/len) - Die Polizei Ravensburg fahndet seit Mittwochvormittag nach einem flüchtigen Strafgefangenen. Verkehrsteilnehmer wurden von der Polizei gebeten, im gesamten Stadtgebiet keine Anhalter mitzunehmen. Der Polizeihubschrauber kreiste über der Stadt. Die Fahndung blieb jedoch bis zum frühen Mittwochabend erfolglos.
Der 40-jährige Gefangene, der nach Angaben der Polizei wegen Eigentumsdelikten eine Gefängnisstrafe verbüßt, wurde am Mittwochmorgen aus dem Justizkrankenhaus Hohenasperg (Kreis Ludwigsburg) für eine Untersuchung ans Zentrum für Psychiatrie in Ravensburg-Weißenau gebracht. Gegen 10.45 Uhr nutzte er im Bereich der ZfP-Pforte laut Polizei eine kurze Unaufmerksamkeit seiner Begleiter und flüchtete zu Fuß zunächst über das Klinikgelände,
bevor er über einen Zaun in Richtung B 30 entkam. Dabei habe er nach aktuellem Kenntnisstand niemanden verletzt. Auch gehe man davon aus, dass der Mann unbewaffnet ist.
Weil er zu Fuß flüchtete, wurde vor allem im Ravensburger Stadtgebiet nach ihm gesucht, dafür waren auch ein Polizeihubschrauber und Personenspürhunde im Einsatz.
Bis zum frühen Mittwochabend konnte die Polizei noch keinen Fahndungserfolg vermelden, gab aber ergänzend eine Personenbeschreibung heraus. Demnach ist der Mann etwa 1,80 Meter groß, hat eine normale Statur, kurze Haare, die im Stil eines sogenannten Side- oder Undercuts geschnitten sind. Zum Zeitpunkt seiner Flucht trug er laut Polizei ein weißes T-Shirt, eine Jeans und schwarze Schuhe mit weißen Streifen.
Wer der Polizei Hinweise zum aktuellen Aufenthaltsort des Gesuchten geben kann, erreicht das Präsidium Ravensburg unter Telefon 0751 / 8030.
Ein Polizeisprecher erklärte zum weiteren Vorgehen: Da es sich nicht um einen Schwerverbrecher handle, werde die Polizei im Rahmen des täglichen Dienstes weiterfahnden. Aktuell gebe es keine Hinweise auf eine besondere Gefährlichkeit des Mannes. In Kombination mit dem Aufruf, Hinweise zum Verbleib des Mannes an die Polizei zu melden, hoffe man auf einen „mittelfristigen Fahndungserfolg“, sprich, dass der Mann in den nächsten Tagen wieder gefasst werden kann.
Ein Sprecher des baden-württembergischen Justizministeriums erklärt zu dem Fall auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“, dass es sich aus Sicht des Ministeriums nicht um eine Flucht aus der Haft im eigentlichen Sinne handle. Dem Strafgefangenen sei zur Vorbereitung auf seine Entlassung ein sogenannter begleiteter Ausgang genehmigt worden, für den keine unmittelbare und ständige Bewachung angeordnet gewesen sei. Von diesem Ausgang sei er nicht zurückgekehrt, so die Deutung des Ministeriums.
Aus dem geschlossenen Vollzug in Baden-Württemberg ist laut Justizministerium in den vergangenen zwei Jahren niemandem die Flucht gelungen. Bei Aus- und Vorführungen sei in diesem Jahr bereits ein Gefangener geflüchtet, der wieder festgenommen werden konnte. Der aktuelle Fall werde aber, wie erklärt, anders gewertet.