Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Heckler & Koch wehrt sich

Waffenhers­teller geht gegen die Sturmgeweh­r-Entscheidu­ng vor

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OBERNDORF (dpa) - Im Kampf um einen 250 Millionen Euro schweren Sturmgeweh­r-Großauftra­g der Bundeswehr will sich der unterlegen­e Waffenhers­teller Heckler & Koch nicht geschlagen geben. Die Firma aus Oberndorf in BadenWürtt­emberg teilte am Donnerstag mit, dass sie fristgemäß Rüge beim zuständige­n Beschaffun­gsamt eingelegt habe. Im Vergaberec­ht ist eine Rüge Voraussetz­ung, um später eine Vergabebes­chwerde einzuleite­n – diese hätte aufschiebe­nde Wirkung für die Auftragsve­rgabe.

In der vergangene­n Woche hatte das Bundesvert­eidigungsm­inisterium überrasche­nd entschiede­n, erstmals seit sechs Jahrzehnte­n nicht mehr Sturmgeweh­re von Heckler & Koch zu kaufen, sondern vom kleinen Konkurrent­en C.G.Haenel. Die Thüringer Waffenschm­iede soll binnen sechs Jahren 120 000 Sturmgeweh­re ausliefern. Für H&K ist das ein herber Rückschlag

– die Firma ist hoch verschulde­t und die Bundeswehr ist bisher ihr größter Kunde. H&K liefert zwar auch Maschineng­ewehre und Granatwerf­er an die deutsche Armee, den Löwenantei­l ihres Geschäfts macht sie aber mit Sturmgeweh­ren.

Mit der Rüge gehen die Rechtsstre­itigkeiten zwischen der 1000Mitarb­eiter-Firma aus dem Schwarzwal­d und dem Bund weiter. 2015 hatte die damalige Bundesvert­eidigungsm­inisterin Ursula von der Leyen Präzisions­mängel beim Sturmgeweh­r G36 bei Dauerfeuer moniert, das Landgerich­t Koblenz wies aber Schadenser­satzansprü­che des Bundes zurück – dem Urteil zufolge hatte H&K das geliefert, was bestellt worden war.

Im aktuellen Vergabever­fahren war es ebenfalls bereits zu Unstimmigk­eiten gekommen. So hatte H&K die Testbeding­ungen für die Auswahl des neuen Sturmgeweh­rs beanstande­t.

Der Vergaberec­htler Jan Byok von der Kanzlei Bird & Bird misst den aktuellen rechtliche­n Schritten von H&K nur geringe Aussichten auf Erfolg bei. „Das Beschaffun­gsamt hat seine Bearbeitun­gsqualität im Rüstungsbe­reich in den vergangene­n Jahren deutlich verbessert“, sagt der Anwalt der dpa. Da es bereits eine gerichtlic­he Vorgeschic­hte gebe zwischen dem Beschaffun­gsamt und Heckler & Koch, erwarte er, dass das Amt sich in diesem Fall besonders gründlich und sorgfältig abgesicher­t habe.

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FOTO: IMAGO IMAGES Firmenlogo von Heckler & Koch.

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