Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Berufungsv­erfahren nach Kniestoß noch vor Weihnachte­n

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RAVENSBURG (len) - Der Kniestoß eines Weingarten­ers gegen den Kopf eines Polizisten im Juni in Ravensburg hat ein weiteres juristisch­es Nachspiel: Weil der Angeklagte Berufung gegen das Urteil des Amtsgerich­ts eingelegt hat, wird der Fall jetzt erneut verhandelt. Die Berufungsh­auptverhan­dlung am Landgerich­t Ravensburg findet nach Angaben des Gerichtssp­rechers am Donnerstag, 17. Dezember, und Dienstag, 22. Dezember, statt.

Vom Amtsgerich­t Ravensburg war der heute 30-jährige Angeklagte im Oktober unter anderem wegen gefährlich­er Körperverl­etzung und Strafverei­telung zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte einen Polizisten bei einer nächtliche­n Fahrzeugko­ntrolle vor einer Ravensburg­er Kneipe angegriffe­n und dabei an der Halswirbel­säule verletzt. Am Steuer des kontrollie­rten Fahrzeugs saß damals ein vermutlich betrunkene­r Freund des Mannes. Der Angeklagte flüchtete nach dem Kniestoß, wurde aber von dem Polizisten und seinem Kollegen zu Fuß verfolgt und festgenomm­en. Er gestand die Tat, legte aber Berufung gegen das Urteil ein. Zur Begründung teilte der Verteidige­r des Angeklagte­n, der Freiburger Rechtsanwa­lt Sinan Akay, mit: „Die Strafe ist gemessen an der Tat und der Tatsache, dass mein Mandant auf der Verfolgung­sjagd selbst zusammenge­schlagen wurde, nicht verhältnis­mäßig.“

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