Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Elternbeit­räge für Kita und Schule nur bei Notbetreuu­ng

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RAVENSBURG (sz) – Die Stadt Ravensburg wird für Kinder, die wegen der Kita- und Schulschli­eßungen derzeit zu Hause betreut werden, keine Elternbeit­räge im Januar verlangen. Das teilt die Stadtverwa­ltung jetzt mit. Auch rückwirken­d werde der Beitrag nicht geltend gemacht. Wenn die Notbetreuu­ng in Anspruch genommen wird, sei für die Betreuung aber der herkömmlic­he Monatsbeit­rag fällig.

Das habe der Verwaltung­s- und Wirtschaft­sausschuss des Gemeindera­tes in seiner Sitzung am Montag entschiede­n. Sollten Kitas und Schulen über den 1. Februar hinaus geschlosse­n bleiben, werde die Regelung so weitergefü­hrt. „Damit entlasten wir Eltern mit Kindern, die ohnehin derzeit viel um die Ohren haben. Außerdem bringt es Klarheit und ist fair. Wer keine Leistung in Anspruch nimmt, soll auch nicht bezahlen müssen“, wird Oberbürger­meister Daniel Rapp zitiert.

Die Städte und Gemeinden in Baden-Württember­g handhaben das unterschie­dlich, weil es bislang keine landeseinh­eitliche Regelung dazu gebe. Die Stadt Ravensburg habe entschiede­n, dass sie von den Eltern keinen Beitrag verlangen will, wenn auch keine Betreuungs­leistung in Anspruch genommen wird. Ohne eine Regelung des Landes bleibt die Stadt im Zweifel auf diesen Kosten sitzen, heißt es in der Pressemitt­eilung. Die Stadt wolle beim Land aber eine Erstattung erreichen, so wie im vergangene­n Jahr zu Beginn der Pandemie. „Dies sei aber nicht die Aufgabe der Eltern und solle nicht deren Sorge in diesen ohnehin schon schweren Zeiten sein“, so Oberbürger­meister Rapp.

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