Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Elternbeiträge für Kita und Schule nur bei Notbetreuung
RAVENSBURG (sz) – Die Stadt Ravensburg wird für Kinder, die wegen der Kita- und Schulschließungen derzeit zu Hause betreut werden, keine Elternbeiträge im Januar verlangen. Das teilt die Stadtverwaltung jetzt mit. Auch rückwirkend werde der Beitrag nicht geltend gemacht. Wenn die Notbetreuung in Anspruch genommen wird, sei für die Betreuung aber der herkömmliche Monatsbeitrag fällig.
Das habe der Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss des Gemeinderates in seiner Sitzung am Montag entschieden. Sollten Kitas und Schulen über den 1. Februar hinaus geschlossen bleiben, werde die Regelung so weitergeführt. „Damit entlasten wir Eltern mit Kindern, die ohnehin derzeit viel um die Ohren haben. Außerdem bringt es Klarheit und ist fair. Wer keine Leistung in Anspruch nimmt, soll auch nicht bezahlen müssen“, wird Oberbürgermeister Daniel Rapp zitiert.
Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg handhaben das unterschiedlich, weil es bislang keine landeseinheitliche Regelung dazu gebe. Die Stadt Ravensburg habe entschieden, dass sie von den Eltern keinen Beitrag verlangen will, wenn auch keine Betreuungsleistung in Anspruch genommen wird. Ohne eine Regelung des Landes bleibt die Stadt im Zweifel auf diesen Kosten sitzen, heißt es in der Pressemitteilung. Die Stadt wolle beim Land aber eine Erstattung erreichen, so wie im vergangenen Jahr zu Beginn der Pandemie. „Dies sei aber nicht die Aufgabe der Eltern und solle nicht deren Sorge in diesen ohnehin schon schweren Zeiten sein“, so Oberbürgermeister Rapp.