Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Stadtverwaltung erinnert an Räum- und Streupflicht
RAVENSBURG (sz) - Die Stadtverwaltung Ravensburg nimmt die winterliche Wetterlage erneut zum Anlass, alle Hauseigentümer auf ihre Pflichten im Winterdienst hinzuweisen.
Die meisten Bürgerinnen und Bürger würden die Gehwege täglich, wenn nötig sogar mehrmals, räumen, schreibt die Verwaltung in einer Pressemitteilung. Doch an etlichen Stellen im Stadtgebiet würden sich die Anlieger nicht ausreichend kümmern. Wenn Passanten stürzen, kann das teuer werden, so die Stadt.
Denn neben einem möglichen Bußgeld wegen Verstoßes gegen die städtische „Streupflichtsatzung“kommen möglicherweise hohe Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen auf Anlieger zu, welche die Räum- und Streupflicht missachten.
So sind laut Stadtverwaltung die Regeln: Straßenanlieger sind verpflichtet, Gehwege oder Fahrbahnränder werktags ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr bis jeweils 20 Uhr von Schnee und Eis freizuhalten. Gehwege sind entlang der jeweiligen Grundstücksgrenze oder, wenn kein Gehweg vorhanden, ein Streifen entlang des Fahrbahnrandes auf einer Breite von einem Meter zu räumen und zu streuen.
Auf gemeinsam genutzten Gehund Radwegen ist ein 1,5 Meter und im Bereich von Fußgängerzonen ein zwei Meter breiter Streifen von Schnee und Eis freizuhalten. Als Streumaterial darf nur in Ausnahmesituationen Streusalz verwendet werden. Im Normalfall ist abstumpfendes Streumaterial, vorzugsweise Splitt zu benutzen. Haushaltsübliche Mengen an Splitt können den von der Stadt aufgestellten Splittbehältern entnommen werden.