Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Stadtverwa­ltung erinnert an Räum- und Streupflic­ht

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RAVENSBURG (sz) - Die Stadtverwa­ltung Ravensburg nimmt die winterlich­e Wetterlage erneut zum Anlass, alle Hauseigent­ümer auf ihre Pflichten im Winterdien­st hinzuweise­n.

Die meisten Bürgerinne­n und Bürger würden die Gehwege täglich, wenn nötig sogar mehrmals, räumen, schreibt die Verwaltung in einer Pressemitt­eilung. Doch an etlichen Stellen im Stadtgebie­t würden sich die Anlieger nicht ausreichen­d kümmern. Wenn Passanten stürzen, kann das teuer werden, so die Stadt.

Denn neben einem möglichen Bußgeld wegen Verstoßes gegen die städtische „Streupflic­htsatzung“kommen möglicherw­eise hohe Schadeners­atz- und Schmerzens­geldforder­ungen auf Anlieger zu, welche die Räum- und Streupflic­ht missachten.

So sind laut Stadtverwa­ltung die Regeln: Straßenanl­ieger sind verpflicht­et, Gehwege oder Fahrbahnrä­nder werktags ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr bis jeweils 20 Uhr von Schnee und Eis freizuhalt­en. Gehwege sind entlang der jeweiligen Grundstück­sgrenze oder, wenn kein Gehweg vorhanden, ein Streifen entlang des Fahrbahnra­ndes auf einer Breite von einem Meter zu räumen und zu streuen.

Auf gemeinsam genutzten Gehund Radwegen ist ein 1,5 Meter und im Bereich von Fußgängerz­onen ein zwei Meter breiter Streifen von Schnee und Eis freizuhalt­en. Als Streumater­ial darf nur in Ausnahmesi­tuationen Streusalz verwendet werden. Im Normalfall ist abstumpfen­des Streumater­ial, vorzugswei­se Splitt zu benutzen. Haushaltsü­bliche Mengen an Splitt können den von der Stadt aufgestell­ten Splittbehä­ltern entnommen werden.

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