Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Neue Maskenpflicht greift im Bodo
Verkehrsunternehmen weist auf besondere Regelung für bayerisches Verbundgebiet hin
RAVENSBURG (sz) - Seit dem vergangenen Wochenende ist die aktualisierte Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht. Eine der wesentlichen Neuerungen ist dabei die verschärfte Maskenpflicht bei der Benutzung des ÖPNV, heißt es in einer Pressemitteilung von Bodo.
Die neue baden-württembergische Corona-Schutzverordnung schreibt vor, dass im öffentlichen Personennahverkehr nur noch medizinische Masken getragen werden dürfen. Ganz konkret sind das die sogenannten FFP2-Masken sowie die mindestens gleichwertig genormten Standards, wie KN95 und N95. Ebenfalls zugelassen sind medizinische OP-Masken, bekannt in den typischen Blau- und Grüntönen. Erhältlich sind die vorgeschriebenen Masken in den Apotheken oder auch im Einzelhandel. Das Fahrpersonal bleibt laut des Presseschreibens unter anderem aufgrund der vorhandenen Schutzwände weiterhin von dieser Maskenpflicht ausgenommen.
Bereits länger ist bekannt, dass im bayerischen Teil des Bodo-Gebiets eine andere Maskenverordnung greift. So hat das Bundesland Bayern ausschließlich FFP2-Masken und mindestens gleichwertig genormte Masken als zulässig erklärt. Für Fahrgäste, die bundeslandübergreifend auch im Landkreis Lindau unterwegs sind, gelte daher die gesonderte Vorgabe, dass keine medizinischen OPMasken genutzt werden dürfen, so der Pressebericht. Fahrgäste, die im Bodo bundeslandübergreifend unterwegs sind, sollten daher – zumindest auf Strecken im Landkreis Lindau – eine FFP2-Maske oder gleichwertige Maske benützen.
Im Rahmen der neuen Schutzmaßnahmen gelte zudem auch die Empfehlung, nach Möglichkeit, jegliche Gespräche oder Telefonate während der Fahrt mit Bus und Bahn zu vermeiden.