Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Lebenslange Haft für Lübckes Mörder
Richter sprechen Mitangeklagten in wichtigem Punkt frei – Familie vom Urteil enttäuscht
FRANKFURT (AFP/dpa) - Gut eineinhalb Jahre nach dem rechtsextremistisch motivierten Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) hat das Oberlandesgericht in Frankfurt den Täter zur höchstmöglichen Strafe verurteilt. Der Staatsschutzsenat des Gerichts verhängte am Donnerstag lebenslange Haft gegen den Angeklagten Stephan Ernst und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Haft behielten sich die Richter für den 47jährigen Täter vor.
Bei der Tat handele es sich um einen heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen, befand der Senat. Ernst sei einer „von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit getragenen völkisch-nationalistischen Grundhaltung“verhaftet, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel. Aufgrund eines Hangs zu Straftaten sei er für die Allgemeinheit gefährlich. Weitere Straftaten seien zu erwarten. Den Mitangeklagten Markus H. verurteilte das Frankfurter Oberlandesgericht zu eineinhalb
Jahren Haft auf Bewährung wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Vom Vorwurf der psychischen Beihilfe zum Mord an dem wegen seiner öffentlichen Äußerungen im Zuge der Flüchtlingskrise in rechten Kreisen angefeindeten Lübcke sprachen die Richter H. indes frei.
Die Familie des Ermordeten äußerte sich enttäuscht über das Urteil. Vor allem der Freispruch des Mitangeklagten Markus H. vom Vorwurf der Beihilfe sei für die Familie „nicht nachvollziehbar und schwer zu verkraften“, erklärte deren Sprecher Dirk Metz.