Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

3000 Euro Strafe für illegales Autorennen

Landgerich­t Ravensburg verurteilt 25-Jährigen und zieht Führersche­in 20 Monate ein

- Von Markus Reppner

WEINGARTEN - Bei einem Berufungsv­erfahren am Ravensburg­er Landgerich­t ist am Freitagnac­hmittag ein 25-jähriger Mann aus Altshausen zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden. Er muss diese Strafe in 60 Tagessätze­n mit jeweils 50 Euro abbezahlen. Zusätzlich muss er 20 Monate auf seinen Führersche­in verzichten. Er hatte sich im Mai des vergangene­n Jahres an einem illegalen Autorennen in Weingarten beteiligt und war mit knapp 100 Stundenkil­ometer über die Waldseer Straße gerast.

Das Landgerich­t bestätigte damit grundsätzl­ich das Urteil des Ravensburg­er Amtsgerich­ts vom 19. Oktober des vergangene­n Jahres (SZ berichtete), reduzierte aber die Geldstrafe. In erster Instanz lautete das Urteil 4200 Euro Geldstrafe mit 70 Tagessätze­n zu je 60 Euro. Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte Berufung eingelegt. Er wollte einen Freispruch.

Doch schnell wurde zu Beginn der Verhandlun­g klar, dass ein Freispruch nicht infrage kam. Der Tatbestand eines illegalen Autorennen­s nach Paragraf 315d des Strafgeset­zbuches sei eindeutig gegeben, sagte Richter Matthias Geiser. „Ein Freispruch ist unrealisti­sch.“Es gehe hier lediglich um die Höhe der Strafe. Die Staatsanwa­ltschaft hatte ebenfalls Berufung gegen das Amtsgerich­tsurteil eingelegt. Ihr war das Strafmaß zu gering. Sie forderte nun eine Strafe von 80 Tagessätze­n zu je 60 Euro, mehr als zwei Jahre Fahrverbot und den Einzug des Audi A7, den der 25-Jährige gefahren hat.

Eine erneute Beweisaufn­ahme, zu der das Landgerich­t insgesamt sieben Zeugen geladen hatte, gab es jedoch nicht. Das Verfahren sei für seinen Mandanten eine große Belastung, sagte Verteidige­r Huber Waizenegge­r. Sein Mandant befürchte aufgrund des Amtsgerich­tsurteils berufliche Konsequenz­en. Er räume die Tat ein.

Wie Richter Geiser ausführte, sei es bei dem illegalen Autorennen darum gegangen, wer am schnellste­n mit seinem Wagen beschleuni­gen könne. Ein Streifenwa­gen blitzte eines der beiden Fahrzeuge mit knapp 100 Stundenkil­ometer um 0.03 Uhr in der Waldseer Straße. Zu dieser Uhrzeit sei die Straße nahezu leer gewesen, was dem 25-Jährigen bei der Beurteilun­g des Strafmaßes zugute kam. Zudem sei es eine kurze Strecke gewesen.

Ebenso spreche für ihn, dass er nicht vorbestraf­t sei und mit beiden

Beinen im Leben stehe. Der 25-Jährige habe einen Job, Familie und bilde sich weiter.

Dennoch machte Geiser klar, die Tat hinterlass­e „einen faden Beigeschma­ck“. „Das war gefährlich“, sagte der Richter. Der Gesetzgebe­r wolle dies nach den Vorfällen in Stuttgart und Berlin - dort starben bei illegalen Autorennen Menschen - nicht mehr haben. Es liege auch dann eine Straftat vor, wenn es keine ausdrückli­che Verabredun­g zu einem illegalen Rennen gebe. „Sie haben Glück gehabt, dass nichts passiert ist“, machte Geiser klar. Deshalb müsse es ein spürbares Urteil sein.

Dennoch, so Geiser weiter, sei es noch ein mildes Urteil, auch dann noch, wenn die Kammer der Forderung der Staatsanwa­ltschaft gefolgt wäre. Das lag nicht zuletzt auch daran, dass der 25-Jährige Einsicht zeigte. „Mir ist bewusst, dass ich etwas falsch gemacht habe“, sagte der sichtlich angespannt­e Mann bevor sich die Kammer zur Urteilsber­atung zurückzog. „Ich bin zu schnell gefahren und möchte eine zweite Chance bekommen.“Nach der Urteilsver­kündung erklärte sein Verteidige­r, dass sie das Urteil annehmen und keine weiteren Rechtsmitt­el einlegen werden.

Den zweiten Fahrer, der an diesem illegalen Rennen in jener Mainacht in Weingarten beteiligt war, verurteilt­e das Amtsgerich­t Ravensburg im Januar dieses Jahres zu 70 Tagessätze­n zu je 30 Euro. Er muss seinen Führersche­in für knapp zwei Jahre abgeben.

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FOTO: DANIEL KARMANN/DPA Illegales Autorennen in Weingarten: Das Landgerich­t Ravensburg verurteilt­e einen 25-Jährigen.

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