Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
3000 Euro Strafe für illegales Autorennen
Landgericht Ravensburg verurteilt 25-Jährigen und zieht Führerschein 20 Monate ein
WEINGARTEN - Bei einem Berufungsverfahren am Ravensburger Landgericht ist am Freitagnachmittag ein 25-jähriger Mann aus Altshausen zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden. Er muss diese Strafe in 60 Tagessätzen mit jeweils 50 Euro abbezahlen. Zusätzlich muss er 20 Monate auf seinen Führerschein verzichten. Er hatte sich im Mai des vergangenen Jahres an einem illegalen Autorennen in Weingarten beteiligt und war mit knapp 100 Stundenkilometer über die Waldseer Straße gerast.
Das Landgericht bestätigte damit grundsätzlich das Urteil des Ravensburger Amtsgerichts vom 19. Oktober des vergangenen Jahres (SZ berichtete), reduzierte aber die Geldstrafe. In erster Instanz lautete das Urteil 4200 Euro Geldstrafe mit 70 Tagessätzen zu je 60 Euro. Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte Berufung eingelegt. Er wollte einen Freispruch.
Doch schnell wurde zu Beginn der Verhandlung klar, dass ein Freispruch nicht infrage kam. Der Tatbestand eines illegalen Autorennens nach Paragraf 315d des Strafgesetzbuches sei eindeutig gegeben, sagte Richter Matthias Geiser. „Ein Freispruch ist unrealistisch.“Es gehe hier lediglich um die Höhe der Strafe. Die Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls Berufung gegen das Amtsgerichtsurteil eingelegt. Ihr war das Strafmaß zu gering. Sie forderte nun eine Strafe von 80 Tagessätzen zu je 60 Euro, mehr als zwei Jahre Fahrverbot und den Einzug des Audi A7, den der 25-Jährige gefahren hat.
Eine erneute Beweisaufnahme, zu der das Landgericht insgesamt sieben Zeugen geladen hatte, gab es jedoch nicht. Das Verfahren sei für seinen Mandanten eine große Belastung, sagte Verteidiger Huber Waizenegger. Sein Mandant befürchte aufgrund des Amtsgerichtsurteils berufliche Konsequenzen. Er räume die Tat ein.
Wie Richter Geiser ausführte, sei es bei dem illegalen Autorennen darum gegangen, wer am schnellsten mit seinem Wagen beschleunigen könne. Ein Streifenwagen blitzte eines der beiden Fahrzeuge mit knapp 100 Stundenkilometer um 0.03 Uhr in der Waldseer Straße. Zu dieser Uhrzeit sei die Straße nahezu leer gewesen, was dem 25-Jährigen bei der Beurteilung des Strafmaßes zugute kam. Zudem sei es eine kurze Strecke gewesen.
Ebenso spreche für ihn, dass er nicht vorbestraft sei und mit beiden
Beinen im Leben stehe. Der 25-Jährige habe einen Job, Familie und bilde sich weiter.
Dennoch machte Geiser klar, die Tat hinterlasse „einen faden Beigeschmack“. „Das war gefährlich“, sagte der Richter. Der Gesetzgeber wolle dies nach den Vorfällen in Stuttgart und Berlin - dort starben bei illegalen Autorennen Menschen - nicht mehr haben. Es liege auch dann eine Straftat vor, wenn es keine ausdrückliche Verabredung zu einem illegalen Rennen gebe. „Sie haben Glück gehabt, dass nichts passiert ist“, machte Geiser klar. Deshalb müsse es ein spürbares Urteil sein.
Dennoch, so Geiser weiter, sei es noch ein mildes Urteil, auch dann noch, wenn die Kammer der Forderung der Staatsanwaltschaft gefolgt wäre. Das lag nicht zuletzt auch daran, dass der 25-Jährige Einsicht zeigte. „Mir ist bewusst, dass ich etwas falsch gemacht habe“, sagte der sichtlich angespannte Mann bevor sich die Kammer zur Urteilsberatung zurückzog. „Ich bin zu schnell gefahren und möchte eine zweite Chance bekommen.“Nach der Urteilsverkündung erklärte sein Verteidiger, dass sie das Urteil annehmen und keine weiteren Rechtsmittel einlegen werden.
Den zweiten Fahrer, der an diesem illegalen Rennen in jener Mainacht in Weingarten beteiligt war, verurteilte das Amtsgericht Ravensburg im Januar dieses Jahres zu 70 Tagessätzen zu je 30 Euro. Er muss seinen Führerschein für knapp zwei Jahre abgeben.