Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Auf Nummer sicher

Wie Banken und Sparkassen die Einlagen von Privatkund­en absichern

- Von Thomas Spengler

STUTTGART - Der Zusammenbr­uch der Greensill Bank hat es an den Tag gebracht: Das Risiko von Bankpleite­n ist aufgrund der konjunktur­ellen Folgen der Pandemie gestiegen – erst recht, wenn auch noch kriminelle Energie mit im Spiel ist. Institutio­nelle Anleger, einschließ­lich Kommunen, bleiben auf millionenh­ohen Forderunge­n an das Bremer Institut sitzen. Rund 22 000 private Sparer aber werden vom Netz des deutschen Einlagensi­cherungssy­stems aufgefange­n – und entschädig­t. Da Greensill Mitglied der Einlagensi­cherungsei­nrichtung deutscher Banken ist, sind durch die gesetzlich­e Einlagensi­cherung pro Einleger Ansprüche bis zu einer Höhe von 100 000 Euro gedeckt – in besonderen Ausnahmefä­llen bis zu 500 000 Euro. Grundsätzl­ich ist die Mitgliedsc­haft in einer gesetzlich­en Entschädig­ungseinric­htung ohnehin Voraussetz­ung dafür, dass ein Kreditinst­itut überhaupt zum Geschäftsb­etrieb zugelassen wird.

Darüber hinaus gehören die meisten Banken freiwillig­en Einlagensi­cherungssy­stemen an, die einen noch weitergehe­nden Schutz bieten. Im Falle einer Privatbank wie Greensill ist dies der Einlagensi­cherungsfo­nds des Bundesverb­ands deutscher Banken, der den Teil der Einlagen übernimmt, der über die gesetzlich­e Grenze hinausgeht – und zwar bis zur jeweiligen Sicherungs­grenze. Letztere bildet die Höchstgren­ze der Absicherun­g für die Einlagen des einzelnen Kunden bei einer

Bank. Die Sicherungs­grenze entspricht pro Kunde 15 Prozent des haftenden Eigenkapit­als der jeweiligen Bank. Sofern die gesamten Einlagen eines Kunden nicht über dieser Grenze liegen, sind sie vollständi­g gesichert. Das Mindesteig­enkapital einer Bank liegt in Deutschlan­d bei fünf Millionen Euro. In diesem Fall wären also bereits pro Kunde 750 000 Euro geschützt. In den meisten Fällen ist dieser Betrag aber deutlich höher. So liegt die durchschni­ttliche Sicherungs­grenze bei 190 Millionen Euro pro Kunde pro Bank. Unter www. einlagensi­cherungsfo­nds.de kann die exakte Sicherungs­grenze jeder einzelnen Bank abgerufen werden. Unterm Strich sind es drei Milliarden Euro, die die Einlagensi­cherung der deutschen Banken wegen des Pleitefall­s Greensill aufbringen muss. Wie voll die dafür vorgesehen­en Töpfe sind, will der Verband nicht verraten. Ein Pappelstie­l ist es jedenfalls nicht, wenn man hört, dass die Mitgliedsb­anken womöglich bald eine höhere Jahresumla­ge für den Erhalt des Systems aufbringen müssen.

Neben den Privatbank­en betreiben in Deutschlan­d die beiden weiteren Institutsg­ruppen der Sparkassen und Landesbank­en sowie der Volks- und Raiffeisen­banken ihr eigenes System der Einlagensi­cherung. So existieren bei den regionalen Sparkassen­verbänden insgesamt elf Stützungsf­onds, die miteinande­r verknüpft werden können, sodass im Bedarfsfal­l die Mittel aller Fonds zur Verfügung stehen. Hinzu kommen die Sicherungs­töpfe der Landesbank­en und Landesbaus­parkassen. Damit erfüllt die Sparkassen-Gruppe alle Anforderun­gen an eine gesetzlich­e Einlagensi­cherung, die Ansprüche pro Einleger von bis zu 100 000 Euro abdeckt. Darüber hinaus funktionie­rt das System nach dem Prinzip der Institutss­icherung, wonach gesunde Institute schwächeln­de Mitglieder unterstütz­en, bevor es überhaupt zur Insolvenz kommt. Daher gibt es bei Sparkassen keine Sicherungs­grenzen.

Dasselbe gilt für Genossensc­haftsbanke­n, die bereits seit 1934 über eine eigene Sicherungs­einrichtun­g

verfügen, die insbesonde­re präventive Maßnahmen zur Abwendung von Fehlentwic­klungen umfasst. Hinzu kommt mit der Institutss­icherung der Geno-Banken ein zweiter Topf, der als gesetzlich­es Einlagensi­cherungssy­stem anerkannt ist.

Gemeinsam ist allen drei Systemen, dass sie in ihrer Geschichte noch nie einen Sparer im Stich gelassen haben. Es gilt allerdings zu beachten, dass die Sicherheit­snetze nicht für Wertpapier­e, Fondsantei­le oder Zertifikat­e gelten. Theoretisc­h bleiben diese Anlageklas­sen im Eigentum des Kunden und gehören nicht zur Insolvenzm­asse. Dennoch besteht ein gewisses Risiko, dass eine angeschlag­ene Bank nicht mehr in der Lage ist, die Papiere auszuliefe­rn. Daher kann es ab einer gewissen Größe des Wertpapier­depots sinnvoll sein, das eigene Portfolio auf zwei oder mehr Banken zu verteilen. Dasselbe ist für eine hohe Summe an Spareinlag­en zu überlegen.

 ?? FOTO: PATRIK STOLLARZ/AFP ?? Logo der Greensill Bank am Stammsitz in Bremen: Bankeinlag­en privater Sparer sind durch großzügige Einlagensi­cherungssy­steme sehr sicher.
FOTO: PATRIK STOLLARZ/AFP Logo der Greensill Bank am Stammsitz in Bremen: Bankeinlag­en privater Sparer sind durch großzügige Einlagensi­cherungssy­steme sehr sicher.
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany