Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Ab Mittwoch gilt das Betretungsverbot von Kindertageseinrichtungen
Das Landratsamt Ravensburg hat eine zur Regelung eines Betretungsverbots von Kindertageseinrichtungen erlassen. Demnach dürfen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einer Einrichtung sowie die zu betreuenden Kinder, die weder einen Negativtest auf das Coronavirus erbringen noch eine Impfdokumentation oder einen Nachweis über eine Genesung vorlegen, die Einrichtungen nicht betreten. Diese Allgemeinverfügung gilt, so lange der Inzidenzwert im Landkreis Ravensburg über 100 liegt – vorerst vom 12. Mai bis 11. Juni sowohl für das Betreten öffentlicher Kindertagesstätten als auch für jene unter freier Trägerschaft. Das Zutritts- und Teilnahmeverbot besteht nicht für bereits geimpfte oder genesene Menschen sowie für Personen, denen es aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, einen Test zu machen. Dabei werde auch typisches
Sollte ein Kind im Einzelfall den Test verweigern, so könne es die Einrichtung trotzdem besuchen. Auch Personen, die die Einrichtung nur kurz betreten, müssten keinen Negativtest vorweisen, sich aber an die geltenden Hygienemaßnahmen halten. Das Landratsamt begründet die Allgemeinverfügung unter anderem damit, dass die epidemische
im Landkreis Ravensburg trotz der Notbremse sehr angespannt sei. Die Auslastung der Intensivkapazitäten sei hoch, und der Anteil der Virusvarianten habe sich deutlich erhöht. Durch das verstärkte Aufkommen der Variante B.1.1.7 steige auch die Gefahr, dass Kindertageseinrichtungen nun stärker zum Infektionsgeschehen beitragen als dies bisher der Fall gewesen sei. Im Landkreis Ravensburg dürfen Kindertageseinrichtungen aufgrund der Überschreitung des Inzidenzwerts von 165 seit dem 3. Mai nur noch eine anbieten. Da viele Eltern diese in Anspruch nähmen, bestünde ein Regelungsbedarf für ein Betretungsverbot. So solle außerdem eine komplette Schließung der Einrichtungen vermieden werden. (sz)