Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Grundschulkinder sollen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bekommen
BERLIN (AFP) - Für Grundschulkinder wird es ab dem Jahr 2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung geben. Der Bundestag billigte am Freitag die Neuregelung, die für die Kinder die Möglichkeit einer täglich achtstündigen Betreuung vorsieht. Für das Gesetz stimmten Union, SPD und Grüne, die anderen Fraktionen enthielten sich. Der Rechtsanspruch soll grundsätzlich auch in den Ferien gelten. Hier können die Länder aber eine Schließzeit von bis zu vier Wochen festlegen. Die Umsetzung soll 2026 mit den Erstklässlern beginnen. In den darauffolgenden Jahren sollen die weiteren Klassenstufen folgen. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.