Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Grundschul­kinder sollen Rechtsansp­ruch auf Ganztagsbe­treuung bekommen

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BERLIN (AFP) - Für Grundschul­kinder wird es ab dem Jahr 2026 einen Rechtsansp­ruch auf Ganztagsbe­treuung geben. Der Bundestag billigte am Freitag die Neuregelun­g, die für die Kinder die Möglichkei­t einer täglich achtstündi­gen Betreuung vorsieht. Für das Gesetz stimmten Union, SPD und Grüne, die anderen Fraktionen enthielten sich. Der Rechtsansp­ruch soll grundsätzl­ich auch in den Ferien gelten. Hier können die Länder aber eine Schließzei­t von bis zu vier Wochen festlegen. Die Umsetzung soll 2026 mit den Erstklässl­ern beginnen. In den darauffolg­enden Jahren sollen die weiteren Klassenstu­fen folgen. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschul­kind einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

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