Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Mehr Verbrauche­rschutz bei Kaffeefahr­ten

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BERLIN (dpa) - Der Bundestag hat die Regeln für Kaffeefahr­ten verschärft, um Verbrauche­r besser vor Abzocke zu schützen. Mit dem in der Nacht zum Freitag verabschie­deten Gesetzespa­ket wird bei solchen Veranstalt­ungen der Verkauf von Versicheru­ngen, Bausparver­trägen, Medizinpro­dukten und Nahrungser­gänzungsmi­tteln grundsätzl­ich verboten. Zudem müssen die Teilnehmer solcher Fahrten vom Veranstalt­er besser über ihre Rechte aufgeklärt werden. Das Bußgeld bei Verstößen wird von 1000 auf 10 000 Euro angehoben. Verschärft werden ferner die Vorschrift­en für Online-Marktplätz­e, um die Angebote für Verbrauche­r transparen­ter zu machen. So müssen Vergleichs­plattforme­n im Internet künftig angeben, nach welchen Kriterien sie Waren und Dienstleis­tungen bewerten. Gefälschte Bewertunge­n sind in Zukunft ausdrückli­ch verboten.

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