Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Gericht kippt 2G-Regel im Einzelhandel
Auch Ungeimpfte dürfen mit Test wieder shoppen gehen – Erste Debatte zur Impfpflicht
MANNHEIM/STUTTGART/BERLIN Juristische Niederlage für die Landesregierung in Stuttgart: Neben Geimpften und Genesenen dürfen in Baden-Württemberg vorerst auch Ungeimpfte wieder shoppen gehen – mit einem aktuellen Test (3G). Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim kippte am Dienstag die 2G-Regel für den Einzelhandel. Das Einfrieren der Alarmstufe II durch die Corona-Verordnung der Landesregierung sei voraussichtlich rechtswidrig,
Derzeit streift ein Wolfsrüde durch Oberbayerns Bergland zwischen Rosenheim und Berchtesgaden. Das Raubtier, das offiziell den Namen GW 2425m trägt und bereits mehrere Nutztiere gerissen hat, war bereits zum Abschuss freigegeben. Doch Meister Isegrim darf weiterleben. teilte der VGH mit. Die darin vorgesehene 2G-Regel werde mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt. Geklagt hatte eine Schreibwarenhändlerin aus dem Ortenaukreis. Sie monierte, dass Schreibwarenläden anders als Blumengeschäfte nicht zur Grundversorgung gerechnet werden. In letzteren gilt trotz Alarmstufe II die 3G-Regel.
Der Handelsverband BadenWürttemberg begrüßte die Entscheidung, warnte aber umgehend. „Dieses Urteil darf für die Landesregierung nun jedoch nicht bedeuten, dass sie die Regeln für den Einzelhandel
in der Warnstufe I im Rahmen der neuen Corona-Verordnung verschärft“, sagte Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann. Der Verband forderte, 2G und 3G im Einzelhandel wie in Bayern gänzlich abzuschaffen. Im Freistaat hatte der dortige VGH vor fünf Tagen ebenfalls die 2G-Regel außer Kraft gesetzt.
Das Thema Impfung wird an diesem Mittwoch auch zum zentralen Thema im Bundestag. Erstmals wird in einer sogenannten Orientierungsdebatte ausführlich über die Einführung einer allgemeinen CoronaImpfpflicht gesprochen. Befürworter
sehen darin eine nötige Maßnahme, um im Kampf gegen das Coronavirus die Pandemie in den Griff zu bekommen. Die Gegner bezweifeln die Notwendigkeit und verweisen darauf, dass führende Politiker aller Parteien bis vor Kurzem erklärt haben, es werde keine Pflicht geben.
Der Augsburger Medizinrechtler Josef Franz Jung befürwortet im Gespräch mit der „Schwäbischen Zeitung“die Einführung. Verfassungsrechtliche Hürden sieht er nicht. Eine allgemeine Impfpflicht müsse „nur sauber begründet werden“.