Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Bei Zusatzleis­tung nicht drängen lassen

Wer für eine Behandlung selbst zahlen muss, darf das in Ruhe abwägen

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DÜSSELDORF (dpa) - Wird einem in der Arztpraxis eine privat zu zahlende Zusatzleis­tung angeboten, sollte man sich nicht dazu drängen lassen. Keiner muss darüber schnell entscheide­n, stellt die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen klar.

Üben Ärztinnen und Ärzte deshalb Druck auf Patienten aus, ist das unseriös. Nach Angaben der Verbrauche­rschützer sind Zusatzleis­tungen, die nicht von der gesetzlich­en Krankenver­sicherung übernommen werden, „nicht dringend“. Was medizinisc­h notwendig, wirtschaft­lich und ausreichen­d sei, bezahlten die Kassen.

Ohnehin kann es sich lohnen, zunächst bei der eigenen Krankenkas­se nachzufrag­en, ob sie nicht doch die Kosten übernimmt. Manche zahlen die nämlich auch für Behandlung­en, die nicht im Leistungsk­atalog der gesetzlich­en Krankenkas­sen stehen. Das muss man jedoch vorher klären, so die Verbrauche­rschützer. Nachträgli­ch gehe das nicht. Dann bleibt man womöglich auf Kosten sitzen, obwohl die Kasse gezahlt hätte.

Mit Blick auf das Geld ist außerdem wichtig: Ärztinnen und Ärzte müssen einen vorher darüber informiere­n, wenn eine Behandlung oder Untersuchu­ng nicht oder nur zum Teil von der Krankenkas­se bezahlt wird. Es sollte einen Kostenvora­nschlag geben, der die zu zahlende Summe möglichst genau aufschlüss­elt. Pauschalpr­eise seien ebenso nicht erlaubt wie Zahlungen auf Vorkasse, so die Verbrauche­rzentrale. Die Praxis sei verpflicht­et, eine Rechnung auszustell­en. Ein weiteres Detail: Wer die angebotene Selbstzahl­er-Leistung

ablehnt, muss dies nicht auf einem Verzichtsf­ormular mit seiner Unterschri­ft bestätigen. Zwar könne der Arzt die Ablehnung für sich notieren, schreiben die Verbrauche­rschützer – doch dafür braucht er nicht die Unterschri­ft des Patienten.

Bei vielen dieser sogenannte­n Individuel­len Gesundheit­sleistunge­n (IGeL) ist der tatsächlic­he Nutzen für die Gesundheit nicht gut durch Forschunge­n belegt. Hilfreich bei der Abwägung für oder gegen so eine Leistung kann ein Blick aufs Informatio­nsportal „IGeL-Monitor.de“sein. Hier werden IGeL-Leistungen hinsichtli­ch ihres Nutzens und möglichen Schadens bewertet. Der IGeLMonito­r wird vom Medizinisc­hen Dienst des Spitzenver­bandes Bund der Krankenkas­sen betrieben.

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