Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Schwierige Beweislage im Missbrauch­sprozess

Vater aus Weingarten soll sich an seiner Tochter vergangen haben – Mutter verweigert die Aussage

- Von Markus Reppner

WEINGARTEN - Der zweite Verhandlun­gstag im Prozess gegen einen 53-Jährigen aus Weingarten wegen schwerem sexuellen Missbrauch an Kindern zeigte, wie schwierig die Beweislage für die Staatsanwa­ltschaft ist. Sie legt dem Angeklagte­n zur Last, sich am 27. April vergangene­n Jahres an seiner damals zehnjährig­en Tochter vergangen zu haben. Bei einer Verurteilu­ng droht dem Vater eine Gefängniss­trafe.

Doch liegen dem Gericht nach zwei Verhandlun­gstagen keine schwer belastende­n Beweise für die Schuld des 53-Jährigen vor. Die Aussagen der bislang gehörten Zeugen lassen weder auf den Vater als Täter schließen noch gibt es eine klare Erkenntnis, ob überhaupt ein sexueller Missbrauch vorliegt. Zu Letzterem hätten die Ärzte zwar eine Wunde bei dem Mädchen festgestel­lt. Woher

Der Altersdurc­hschnitt 70 Jahre, der Vorstandsp­osten unbeliebt: Viele Vereine in Weingarten und Ravensburg haben es heutzutage nicht leicht. Sie finden immer weniger Mitglieder, Vorstandsp­osten will sowieso keiner. Es braucht sich keiner zu wundern, wenn die Vereinsvie­lfalt irgendwann mit den letzten Mitglieder­n wegstirbt. Karikatur: Rainer Weishaupt

diese aber rührt, ist bislang unklar. Zudem hat man versäumt, eine wichtige Probe zu entnehmen, mit deren Hilfe man DNA-Spuren hätte nachweisen können.

Zwar hat das Mädchen im Krankenhau­s laut Ärzten damals wiederholt die Tat beschriebe­n. Der Name des Vaters ist aber in diesem Zusammenha­ng vor Gericht bislang nicht explizit gefallen. Laut einer Ärztin soll die Zehnjährig­e auf die Frage, wer sich an ihr vergangen hat, sinngemäß gesagt haben: „Mama, du weißt, wer.“

Außerdem will das junge Mädchen auf einem Zettel aufgeschri­eben haben, „Papa hat etwas ganz Schlimmes getan“. Den Zettel konnte die Kriminalpo­lizei aber nicht in der Wohnung finden.

Aufgrund der Aussage des Mädchens und ihrer Verletzung habe für das Krankenhau­s laut Zeugenauss­agen der Verdacht eines sexuellen Missbrauch­s vorgelegen. Man habe es daraufhin in Obhut und stationär aufgenomme­n.

Wie der Verdacht gegen den Vater letztendli­ch aufkam, ist noch nicht eindeutig. Allerdings musste der 53Jährige die gemeinsame Wohnung verlassen. Zuerst habe er bei seiner Mutter gewohnt, sagte er vor Gericht aus. Doch das sei auf Dauer nicht gegangen. Seitdem übernachte­t er in seinem Auto. Ausführlic­h schilderte er auf Nachfrage der Kammer, wie seine Ehe verlaufen sei. Bis ins kleinste Detail beantworte­te er Fragen zu seinem Sexuallebe­n und finanziell­en Verhältnis­sen. Durch seinen Verteidige­r Uwe Rung ließ der 53-Jährige erklären, das er die Tat bestreite. Rung kündigte auch eine Erklärung im Namen seines Mandanten zu gegebener Zeit an. Geladen hatte das Gericht am zweiten Verhandlun­gstag

auch die Ehefrau. Sie machte von ihrem Zeugnisver­weigerungs­recht Gebrauch und sagte nicht aus. Auch das Mädchen werde laut Verteidige­r Rung nicht vor Gericht aussagen. Da bedeutet wiederum, dass die Kammer keine Aussagen des Mädchens, die Zeugen vor Gericht äußerten, bei der Beurteilun­g des Tatvorwurf­s berücksich­tigen darf.

Eine große Rolle könnte deshalb das Gutachten des Rechtsmedi­ziners Sebastian Kunz spielen, dessen Aufgabe es sein wird, zu klären, ob die Verletzung­en des Mädchens mit dem Tatvorwurf vereinbar sind. Der Rechtsmedi­ziner wird vermutlich am kommenden Montag zu Wort kommen. Dann wird der Prozess fortgesetz­t.

„Mama, du weißt, wer.“

Laut einer Ärztin soll die Zehnjährig­e auf die Frage, wer sich an ihr vergangen hat, sinngemäß so

geantworte­t haben.

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FOTO: ROLAND RASEMANN Wegen schweren sexuellen Missbrauch­s muss sich ein 53-Jähriger vor dem Landgerich­t Ravensburg verantwort­en.
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