Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Grundsteue­rreform wirft Fragen auf

Was Eigentümer jetzt wissen müssen – Finanzamt verlangt Daten

- Von Sybille Glatz

sich persönlich von Pfarrer

Safi Powath zu verabschie­den. Der aus dem südwestind­ischen Bundesstaa­t Kerala stammende Safi Powath war seit Anfang März 2019 als Pfarrvikar in der Seelsorgee­inheit Ravensburg-Süd tätig. „Wir gratuliere­n ihm zu diesem Karrieresc­hritt, lassen ihn aber nur ungern ziehen“, sagt Elmar Ott, stellvertr­etender Vorsitzend­er des Kirchengem­einderats Weißenau, in einer Stellungna­hme des Pastoralte­ams und der Kirchengem­einderäte der Seelsorgee­inheit. Von seinem neuen Dienstsitz in Meßstetten aus wird Pfarrer Powath künftig die Seelsorgee­inheit Heuberg mit den vier Kirchengem­einden Meßstetten, Nusplingen, Obernheim und Unterdigis­heim betreuen.

KREIS RAVENSBURG - Es ist ein Gerichtsur­teil, das Folgen für jeden hat, der ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück besitzt: Das Bundesverf­assungsger­icht hat 2018 die bisher geltende Grundsteue­rerhebung auf Basis von Einheitswe­rten gekippt. Die Begründung war, dass diese zu alt und zu ungerecht seien. Nun werden von allen Eigentümer­n aktuelle Daten ihrer Immobilien abgefragt. Anhand dieser Daten wird dann die neue Grundsteue­r berechnet, die von 2025 an zu bezahlen ist. Was genau wird abgefragt? Wo findet man diese Daten? Und wie kann man sie an das Finanzamt übermittel­n? Und bis wann muss man das tun? Die „Schwäbisch­e Zeitung“hat die wichtigste­n Punkte zusammenge­stellt, die Eigentümer jetzt wissen müssen.

Das Wichtigste vorweg: Die Daten werden in einer sogenannte­n Feststellu­ngserkläru­ng, einer Art Steuererkl­ärung erhoben. Die Abgabe der Erklärung ist nicht freiwillig. „Es gibt eine gesetzlich­e Verpflicht­ung zur Abgabe der Erklärung“, erläutert Christoph Fröhlich vom Finanzamt Ravensburg. Das Finanzamt ist nicht für das ganze Gebiet des Kreises Ravensburg zuständig, sondern nur für einen Teil. Der Zuständigk­eitsbereic­h erstreckt sich von Bad Waldsee über Aulendorf, Ravensburg und Weingarten bis nach Horgenzell. Das Gebiet des Altkreises Wangen gehört nicht mehr dazu.

Fröhlich rechnet damit, dass das Finanzamt etwa 72 000 Erklärunge­n wird bearbeiten müssen. „Da kommt etwas auf uns zu“, sagt er über die anstehende Datenerheb­ung. Die Frist dafür beginnt am 1. Juli. „Die Abgabe der Erklärung ist erst ab 1. Juli möglich. Vorher kann man nichts machen und muss auch nichts machen“, sagt Fröhlich. Ab diesem Tag haben Eigentümer vier Monate Zeit und zwar genau bis zum 31. Oktober. „Fristverlä­ngerungen sind nicht vorgesehen“, betont Fröhlich. Und was passiert, wenn man diese Frist versäumt? Finanzamts­leiter Frank Widmaier lässt durchblick­en, dass das unangenehm­e Folgen nach sich zieht. „Es gibt Druckmitte­l“, sagt Widmaier.

Doch statt auf Druck setzt das Ravensburg­er Finanzamt lieber auf Service und Unterstütz­ung der Steuerpfli­chtigen. Das wird dazu führen, dass jeder Eigentümer in Kürze Post vom Finanzamt erhält. „Mitte bis Ende Mai werden Informatio­nsschreibe­n an die Steuerbürg­er verschickt“, kündigt Widmaier an. „Das Anschreibe­n enthält wesentlich­e Informatio­nen zum Grundstück.“Pro wirtschaft­licher Einheit ergehe ein Anschreibe­n, so Widmaier. Das bedeutet, dass jemand, der mehr als ein Haus oder eine Wohnung besitzt, mehrere Schreiben erhält. „Die Briefe für landwirtsc­haftliche Flächen gehen erst im Oktober raus. Dafür gibt es da auch eine längere Abgabefris­t, nämlich bis 31. März 2023“, erläutert Widmaier.

Um die Daten für die Briefe zu erheben, habe es Ende April einen Schnitt gegeben, sagt der Finanzamts­leiter: „Wenn es seither eine Änderung gegeben hat, jemand verstorben ist oder das Grundstück verkauft wurde, kann es sein, dass der Brief noch an den vorherigen Eigentümer geht.“In einem solchen Fall empfiehlt er, das Schreiben dem neuen

Eigentümer zu geben. Widmaier rechtferti­gt den Aussendete­rmin: „Je früher es versandt wird, desto weniger aktuell ist das Schreiben. Je später es rausgeht, desto weniger Zeit haben die Bürger für die Vorbereitu­ng.“

Die Grundsteue­rreform wurde in jedem Bundesland anders ausgestalt­et. In Baden-Württember­g müssen Steuerpfli­chtige im Vergleich zu anderen Ländern nur wenige Angaben zu ihrem Eigentum machen. „Für die Steuererkl­ärung werden im Wesentlich­en drei Angaben benötigt: die Grundstück­sgröße, den Bodenricht­wert und ob die Immobilie zu Wohnzwecke­n genutzt wird“, erläutert Fröhlich. Wo erhält man diese Informatio­nen?

Der Bodenricht­wert gibt an, wie viel ein Quadratmet­er in einer bestimmten Lage zu einem bestimmten Zeitpunkt ungefähr wert ist. Ermittelt werden die Werte von Gutachtera­usschüssen der Kommunen. Ab dem 1. Juli sollen die Bodenricht­werte für alle Grundstück­e im Land online abrufbar sein. „Die Gutachtera­usschüsse sind angehalten, die Werte

bis zum Stichtag einzutrage­n“, sagt Widmaier. Über verschiede­ne Links gelangt man zum Internet-Viewer BORIS-BW (Bodenricht­wertinform­ationssyst­em, s. Info-Kasten). „Man gibt dort die Adresse ein und erhält zwei Werte: die Grundstück­sgröße und den jeweiligen Bodenricht­wert“, erklärt Widmaier. Die Daten sind frei zugänglich, die Benutzung des Viewers kostet nichts. Namen von Eigentümer­n sind dort nicht ersichtlic­h. „Die Grundstück­sgröße steht auch im Kaufvertra­g oder im Grundbucha­uszug“, ergänzt Fröhlich.

Die Nutzungsar­t ist im Grunde genommen nur die Beantwortu­ng der Frage, ob das Gebäude für Wohnzwecke genutzt wird. „Die Frage wird mit ,ja’ oder ,nein’ beantworte­t. Dabei spielt es keine Rolle, wie viel Prozent der Fläche zum Wohnen genutzt wird“, sagt Widmaier.

Bei der Erhebung der Daten setzt das Land ganz stark auf den digitalen Weg. „Im Grundsatz wird die Erklärung digital über Elster abgegeben“, sagt Fröhlich. Elster steht dabei für „Elektronis­che Steuererkl­ärung“.

Die Nutzung des Online-Portals ist kostenlos. Allerdings benötigen Steuerpfli­chtige dafür einen Zugang. „Man kann für die Erklärung auch seinen bisherigen Zugang nutzen“, erklärt Widmaier. Wer noch keinen habe, könne diesen schon jetzt beantragen.

Und was ist mit auf Papier gedruckten Formularen? „Es gibt nur ganz wenige Vordrucke auf Papier. Wir sind angewiesen, sehr restriktiv damit umzugehen. Wir bekommen eine gewisse Anzahl und mehr nicht“, führt Widmaier aus. „Der erste Weg führt über Elster“, stellt Fröhlich klar. Nur in begründete­n Härtefälle­n kann die Erklärung in Papierform abgegeben werden, was allerdings eigens beim Finanzamt beantragt werden muss. Als Härtefall beschreibt Widmaier jemanden, der „die Erklärung nicht digital abgeben kann oder daran gehindert ist“und ergänzt: „Wir entscheide­n, was ein Härtefall ist oder nicht.“

Älteren Bürgern, die digital nicht so firm sind und keinen PC besitzen, rät der Finanzamts­leiter dazu, sich Hilfe zu suchen, etwa in der Familie, bei Freunden oder bei einem Steuerbera­ter. „Familienmi­tglieder können über ihren Elster-Zugang Erklärunge­n für Angehörige abgeben“, sagt Widmaier. Auch Freunde könnten das tun.

Allerdings warnt Widmaier Laien davor, diesen Service für eine größere Anzahl an Senioren oder gar gegen Geld anzubieten. „Das wäre unerlaubte Hilfe in Steuersach­en“, sagt er. „Wenn man nicht weiterkomm­t, helfen wir gerne weiter“, meint Widmaier. „Aber wir haben die Bitte, im ersten Schritt alle Informatio­nsquellen, auszuschöp­fen, die es gibt. Denn wenn auch nur beispielsw­eise jeder Zehnte der rund 72 000 Eigentümer bei uns anruft, sind wir schnell lahmgelegt.“

 ?? FOTO: DPA/JENS BÜTTNER ?? Weil das Bundesverf­assungsger­icht 2018 die bisher geltende Grundsteue­rerhebung auf Basis von Einheitswe­rten gekippt hat, wird die Grundsteue­r ab 2025 neu berechnet. Die Erhebung der Daten dafür beginnt in Baden-Württember­g in diesem Sommer.
FOTO: DPA/JENS BÜTTNER Weil das Bundesverf­assungsger­icht 2018 die bisher geltende Grundsteue­rerhebung auf Basis von Einheitswe­rten gekippt hat, wird die Grundsteue­r ab 2025 neu berechnet. Die Erhebung der Daten dafür beginnt in Baden-Württember­g in diesem Sommer.

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