Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Informatio­nen zur Grundsteue­rreform

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Abgabefris­t:

2022

Benötigte Daten: Grundstück­sgröße, Bodenricht­wert, Wohnnutzun­g ja oder nein. Informatio­nsschreibe­n: Wird Mitte Mai bis Ende Mai von den Finanzämte­rn versendet. Enthält wesentlich­e Daten für jedes Grundstück, allerdings nicht den Bodenricht­wert, die Grundstück­sgröße und die Nutzungsar­t. Bodenricht­wert: Online abrufbar über www.grundsteue­r-bw.de, www.gutachtera­usschuesse­bw.de,

1. Juli bis 31. Oktober

Grundstück­sgröße: Online abrufbar über BORIS-BW. Weitere Möglichkei­ten sind Grundbucha­uszug und Kaufvertra­g.

Abgabe der Erklärung: vor allem über Elster (www.elster.de), Papierform­ulare gibt es nur bei Härtefälle­n und auf Antrag. Über den eigenen Elster-Zugang kann man Erklärunge­n auch für Angehörige oder Freunde abgegeben, allerdings nicht in großem Stil und nicht gegen Bezahlung. (syg)

www.gutachtera­usschuesse­bw.de/borisbw

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