Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Informationen zur Grundsteuerreform
Abgabefrist:
2022
Benötigte Daten: Grundstücksgröße, Bodenrichtwert, Wohnnutzung ja oder nein. Informationsschreiben: Wird Mitte Mai bis Ende Mai von den Finanzämtern versendet. Enthält wesentliche Daten für jedes Grundstück, allerdings nicht den Bodenrichtwert, die Grundstücksgröße und die Nutzungsart. Bodenrichtwert: Online abrufbar über www.grundsteuer-bw.de, www.gutachterausschuessebw.de,
1. Juli bis 31. Oktober
Grundstücksgröße: Online abrufbar über BORIS-BW. Weitere Möglichkeiten sind Grundbuchauszug und Kaufvertrag.
Abgabe der Erklärung: vor allem über Elster (www.elster.de), Papierformulare gibt es nur bei Härtefällen und auf Antrag. Über den eigenen Elster-Zugang kann man Erklärungen auch für Angehörige oder Freunde abgegeben, allerdings nicht in großem Stil und nicht gegen Bezahlung. (syg)
www.gutachterausschuessebw.de/borisbw