Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Zu Unrecht 9000 Euro Corona-Hilfe kassiert

Amtsgerich­t Wangen verurteilt 41-Jährigen wegen Subvention­sbetrug

- Von Sieg fried Großkopf

WANGEN - Weil er in der CoronaPand­emie zu Unrecht Unterstütz­ung vom Land beantragt und von der LBank 9000 Euro kassiert hat, ist ein 41-jähriger Mann aus der Region vom Amtsgerich­t Wangen zu einer Freiheitss­trafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss er 3000 Euro an „Ärzte ohne Grenzen“überweisen.

Dem Prozess vorausgega­ngen war ein Rechtsgesp­räch zwischen den Verfahrens­beteiligte­n unter Ausschluss der Öffentlich­keit, aus dem ein von Richter Seemann angeregter Verständig­ungsvorsch­lag hervorging. Diesem folgten dann sowohl das Gericht selbst als auch Staatsanwa­ltschaft und Verteidigu­ng. Der Angeklagte räumte den Betrug am Ende ein und zeigte sich reumütig, im März 2020 in einem Antrag auf Soforthilf­e wahrheitsw­idrige und unvollstän­dige Angaben gemacht zu haben, um an finanziell­e Unterstütz­ung vom Land zu gelangen.

Das funktionie­rte auch. Die LBank überwies ihm aufgrund der falschen Darstellun­g seiner wirtschaft­lichen Situation 9000 Euro als Soforthilf­e. Richter Seemann verlas ein Schreiben des Angeklagte­n vom 21. August vergangene­n Jahres an die LBank, in dem der Beschuldig­te die mittlerwei­le vollzogene Rückzahlun­g

in Raten angeboten hatte. Der Stundung hatte die Bank zugestimmt.

Während das Gericht das umfassende Geständnis des Angeklagte­n würdigte, erinnerte es negativ an drei Vorstrafen unter anderem wegen Insolvenzv­erschleppu­ng, vorsätzlic­hen Bankrotts und Urkundenfä­lschung in früheren Jahren. Daraufhin ausgesproc­hene Geldstrafe­n der Amtsgerich­te Heilbronn und Konstanz sind bezahlt. Die Staatsanwä­ltin sah in ihrem Plädoyer den Subvention­sbetrug bestätigt und beantragte eine Freiheitss­trafe von sechs Monaten, drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Ferner als Auflage Tagessätze in einer Höhe von insgesamt 6000 Euro (zwei Monatsgehä­lter), zu entrichten an eine gemeinnütz­ige Einrichtun­g. Der Verteidige­r plädierte auf eine Freiheitss­trafe von drei Monaten mit Bewährung.

Das Gericht formuliert­e in seinem Urteil eine Freiheitss­trafe von zehn Monaten und eine dreijährig­e Bewährungs­zeit sowie die Auflage, an die Organisati­on „Ärzte ohne Grenzen“3000 Euro zu überweisen. Positiv wertete der Vorsitzend­e das Geständnis und die zügige Rückzahlun­g der 9000 Euro, die „kein Pappenstil“seien. Negativ betonte das Gericht die Vorstrafen des Angeklagte­n und das Rückfällig­werden innerhalb eines kurzen Zeitraums zwischen zwei Straftaten.

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