Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Zu Unrecht 9000 Euro Corona-Hilfe kassiert
Amtsgericht Wangen verurteilt 41-Jährigen wegen Subventionsbetrug
WANGEN - Weil er in der CoronaPandemie zu Unrecht Unterstützung vom Land beantragt und von der LBank 9000 Euro kassiert hat, ist ein 41-jähriger Mann aus der Region vom Amtsgericht Wangen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss er 3000 Euro an „Ärzte ohne Grenzen“überweisen.
Dem Prozess vorausgegangen war ein Rechtsgespräch zwischen den Verfahrensbeteiligten unter Ausschluss der Öffentlichkeit, aus dem ein von Richter Seemann angeregter Verständigungsvorschlag hervorging. Diesem folgten dann sowohl das Gericht selbst als auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Der Angeklagte räumte den Betrug am Ende ein und zeigte sich reumütig, im März 2020 in einem Antrag auf Soforthilfe wahrheitswidrige und unvollständige Angaben gemacht zu haben, um an finanzielle Unterstützung vom Land zu gelangen.
Das funktionierte auch. Die LBank überwies ihm aufgrund der falschen Darstellung seiner wirtschaftlichen Situation 9000 Euro als Soforthilfe. Richter Seemann verlas ein Schreiben des Angeklagten vom 21. August vergangenen Jahres an die LBank, in dem der Beschuldigte die mittlerweile vollzogene Rückzahlung
in Raten angeboten hatte. Der Stundung hatte die Bank zugestimmt.
Während das Gericht das umfassende Geständnis des Angeklagten würdigte, erinnerte es negativ an drei Vorstrafen unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, vorsätzlichen Bankrotts und Urkundenfälschung in früheren Jahren. Daraufhin ausgesprochene Geldstrafen der Amtsgerichte Heilbronn und Konstanz sind bezahlt. Die Staatsanwältin sah in ihrem Plädoyer den Subventionsbetrug bestätigt und beantragte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Ferner als Auflage Tagessätze in einer Höhe von insgesamt 6000 Euro (zwei Monatsgehälter), zu entrichten an eine gemeinnützige Einrichtung. Der Verteidiger plädierte auf eine Freiheitsstrafe von drei Monaten mit Bewährung.
Das Gericht formulierte in seinem Urteil eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten und eine dreijährige Bewährungszeit sowie die Auflage, an die Organisation „Ärzte ohne Grenzen“3000 Euro zu überweisen. Positiv wertete der Vorsitzende das Geständnis und die zügige Rückzahlung der 9000 Euro, die „kein Pappenstil“seien. Negativ betonte das Gericht die Vorstrafen des Angeklagten und das Rückfälligwerden innerhalb eines kurzen Zeitraums zwischen zwei Straftaten.