Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Vermächtnisnehmer nicht im Erbschein
HAMM (dpa) - Wer Alleinerbe ist, erhält nicht immer automatisch den gesamten Nachlass. Er kann auch verpflichtet sein, einen Teil des Nachlasses an Vermächtnisnehmer abzugeben. Diese Vermächtnisse können etwa als sogenannte Quotenvermächtnisse ausgestaltet sein, wonach ein bestimmter Bruchteil des Nachlasswertes auszukehren ist. Umgekehrt bedeutet das: Nicht jeder, der auf eine bestimmte Quote des Nachlasses eingesetzt ist, muss auch Miterbe sein. Die Zuwendung kann ihm auch als sogenanntes Vermächtnis zukommen. Der Vermächtnisnehmer wird nicht im Erbschein genannt, urteilt das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az.: 10 W 34/20), wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.