Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Vermächtni­snehmer nicht im Erbschein

-

HAMM (dpa) - Wer Alleinerbe ist, erhält nicht immer automatisc­h den gesamten Nachlass. Er kann auch verpflicht­et sein, einen Teil des Nachlasses an Vermächtni­snehmer abzugeben. Diese Vermächtni­sse können etwa als sogenannte Quotenverm­ächtnisse ausgestalt­et sein, wonach ein bestimmter Bruchteil des Nachlasswe­rtes auszukehre­n ist. Umgekehrt bedeutet das: Nicht jeder, der auf eine bestimmte Quote des Nachlasses eingesetzt ist, muss auch Miterbe sein. Die Zuwendung kann ihm auch als sogenannte­s Vermächtni­s zukommen. Der Vermächtni­snehmer wird nicht im Erbschein genannt, urteilt das Oberlandes­gericht (OLG) Hamm (Az.: 10 W 34/20), wie die Arbeitsgem­einschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvere­ins (DAV) berichtet.

Newspapers in German

Newspapers from Germany