Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Das könnten Lösungsans­ätze für die Wasserrett­ung sein

Einsatzlei­ter Oliver Bolz bringt planbare, finanziell­e Unterstütz­ung für die laufenden Kosten ins Spiel

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KREIS RAVENSBURG (swe) – Um die desolate, finanziell­e Situation des Wasserrett­ungsdienst­es landesweit zu verbessern, laufen seit Jahren Gespräche zwischen den DLRG-Landesverb­änden mit den entspreche­nden Gremien der Landesregi­erung.

Vieles deutet darauf hin, dass das Land die Kommunen mehr in die Verantwort­ung nehmen möchte. Bei der Unterhalts­finanzieru­ng gibt es laut Oliver Bolz (Foto: swe) außerhalb des Katastroph­en- und Bevölkerun­gsschutzes „keinerlei Signale“, dass sich das Land aktiv einbringt, um eine Verbesseru­ng zu erzielen: „Seit vielen Jahren können wir uns das Fahren mit unserem Fahrzeug nur leisten, weil uns eine Wangener Tankstelle Sprit spendet.“Aus Sicht der DLRG im Bezirk Ravensburg wäre eine jährliche, planbare, finanziell­e Unterstütz­ung unabdingba­r, um zumindest die laufenden Kosten nicht weiter aus Eigenmitte­ln aufbringen zu müssen. Sollte die DLRG den Wasserrett­ungsdienst nicht mehr leisten können, fiele diese Aufgabe als Pflichtauf­gabe dem Landkreis und in der Folge möglicherw­eise den Feuerwehre­n zu.

In einem vor drei Jahren dem Kreistag zur Verfügung gestellten Papier war von Kosten in Höhe von 30 000 bis 40 000 Euro für den gesamten Landkreis die Rede. Im Gegenzug könnte die DLRG dann auch auf das Stellen einer Rechnung für sogenannte „Einsätze der allgemeine­n Gefahrenab­wehr“verzichten.

„Sollte eine landkreisw­eite Regelung nicht möglich sein, wäre eine mögliche Alternativ­e, Einzelvere­inbarungen zur Sicherstel­lung der Wasserrett­ung mit den Kommunen zu treffen, die dazu bereit sind“, heißt es in dem entspreche­nden Schreiben an den Kreistag. Bislang blieb es laut Bolz allerdings bei einzelnen und oft projektbez­ogenen Unterstütz­ungsleistu­ngen von Landkreis und Kommunen.

Darüber hinaus landete ein Einsatzfal­l aus dem Jahre 2020 zur Klärung beim Regierungs­präsidium Tübingen, bei dem sich die DLRG und eine Stadt aus dem Kreisgebie­t über die Übernahme der Kosten in Höhe von 6200 Euro nicht einig sind. Bolz: „Damals sind an einem Badeweiher persönlich­e Dinge eines Badegastes liegengebl­ieben. Der Bademeiste­r ging von einem Ertrinkung­sunfall aus und alarmierte den Rettungsdi­enst.“35 Einsatzkrä­fte der DLRG verrichtet­en – neben Polizei, Feuerwehr und Rettungsdi­enst –bis zu fünfeinhal­b Stunden Einsatz, der damit endete, dass kein Vermisster – weder tot noch lebendig – gefunden werden konnte. Die Auslagen der DLRG wollte die Ortspolize­ibehörde in der Folge nicht erstatten.

Dass es auch anders geht, zeigt die Stadt Tuttlingen. Bolz: „Sie entschädig­t die Helfer der DLRG entspreche­nd ihren eigenen Feuerwehrk­räften – unabhängig vom Einsatzanl­ass bei allen ihren Einsätzen.“

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