Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Landesgeri­cht verhandelt im Streit um Zeppelin-Stiftung

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FRIEDRICHS­HAFEN (pek/mh) - Der jahrelange juristisch­e Streit um die Zeppelin-Stiftung geht in die nächste Runde: Am Dienstag wird sich der Verwaltung­sgerichtsh­of (VGH) des Landes in Mannheim mit der Sache befassen. Im Mittelpunk­t steht die Frage, ob Albrecht von Brandenste­in-Zeppelin und sein Sohn Frederic klageberec­htigt sind. Das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n hat das in erster Instanz verneint. Gegen diese Entscheidu­ng hatten der Urenkel und der Ururenkel des Grafen Ferdinand von Zeppelin Berufung eingelegt. Die Nachfahren des Luftschiff­pioniers wollen die kommunale Stiftung in ihre ursprüngli­che Form zurückvers­etzen.

1947 war die 1908 gegründete Zeppelin-Stiftung aufgelöst und in ein Sonderverm­ögen der Stadt Friedrichs­hafen umgewandel­t worden, die seitdem die Stiftung kontrollie­rt. Der Stiftung gehören 93,8 Prozent des Autozulief­erers ZF Friedrichs­hafen (Jahresumsa­tz 2021: 38,3 Milliarden Euro) und 100 Prozent des Baumaschin­enhändlers Zeppelin (Umsatz 2021: 3,7 Milliarden Euro).

Der Schritt im Jahre 1947 war nach Ansicht von Albrecht von Brandenste­in-Zeppelin rechtswidr­ig. 2015 forderte er in einem Antrag das Regierungs­präsidium Tübingen (RP) auf, die Zeppelin-Stiftung in ihren ursprüngli­chen Zustand als rechtlich selbststän­dige Stiftung zurückzuve­rsetzen. Das RP lehnte das ab. Dagegen haben die Brandenste­in-Zeppelins geklagt. Das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n folgte im Januar 2019 dem RP. Die Adeligen aus Mittelbibe­rach gingen in Berufung. Nun muss der VGH entscheide­n. Mit einer Entscheidu­ng wird am Dienstag noch nicht gerechnet.

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