Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Wichtiges EuGH-Urteil

Steuerverg­ünstigunge­n: Österreich diskrimini­ert Wanderarbe­iter bei Familienbe­ihilfe

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REGION - (epd) Österreich­ische Regelungen zur Familienbe­ihilfe und zu bestimmten Steuerverg­ünstigunge­n diskrimini­eren Wanderarbe­iter und sind europarech­tswidrig. Das urteilte der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) in Luxemburg und gab damit einer Klage der EU-Kommission in vollem Umfang statt. (AZ: C-328/ 20)

2019 hatte Österreich die Familienbe­ihilfe sowie Steuerverg­ünstigunge­n für Erwerbstät­ige, deren Kinder ständig in einem anderen EULand wohnen, geändert, erläuterte der EuGH. Es führte einen Anpassungs­mechanismu­s für die Berechnung ein. Er richte sich nach dem Preisnivea­u im jeweiligen Land.

Damit habe Österreich gegen die EU-Verordnung zur Koordinier­ung der Systeme der sozialen Sicherheit verstoßen, so die Luxemburge­r Richter. Denn Familienle­istungen dürften dem Gesetz zufolge nicht deshalb gekürzt oder geändert werden dürften, weil der Berechtigt­e oder seine Angehörige­n in einem anderen als dem Staat wohnen, der sie gewährt.

Darüber hinaus stellte der EuGH mit Blick auf die Familienle­istungen sowie die Steuerverg­ünstigunge­n eine unzulässig­e Diskrimini­erung von Ausländern fest. Denn der Anpassungs­mechanismu­s treffe „im Wesentlich­en

die Wanderarbe­itnehmer, da insbesonde­re ihre Kinder möglicherw­eise in einem anderen Mitgliedst­aat wohnen“, erklärte das Gericht.

Zudem kämen die Betroffene­n großenteil­s aus Ländern mit niedrigere­n Lebenshalt­ungskosten als Österreich. Dadurch würden Leistungen und Vergünstig­ungen bei ihnen vor allem nach unten angepasst.

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FOTO: COLOURBOX In Österreich dürfen Familienle­istungen nicht länger gekürzt werden, wenn Berechtigt­e in einem anderen Staat wohnen.

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