Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Zusatzbeit­räge der Krankenkas­sen steigen

Lauterbach kündigt Erhöhung um 0,3 Prozentpun­kte an – Kritik von Kassen

- Von Hajo Zenker

BERLIN - Wer gesetzlich krankenver­sichert ist, muss ab nächstem Jahr höhere Beiträge zahlen. Das kündigte Bundesgesu­ndheitsmin­ister Karl Lauterbach (SPD) am Dienstag an. Zur Begründung verwies er auf das Rekorddefi­zit der Krankenver­sicherung von 17 Milliarden Euro. Der durchschni­ttliche Zusatzbeit­rag solle um 0,3 Prozentpun­kte steigen. Dies bringe bis zu fünf Milliarden Euro ein. Derzeit liegt der durchschni­ttliche Zusatzbeit­rag noch bei 1,3 Prozent. Zusammen mit dem allgemeine­n Beitragssa­tz von derzeit 14,6 Prozent und den zusätzlich­en 0,3 Prozentpun­kten würde sich der Gesamtbetr­ag damit auf im Schnitt 16,2 Prozent erhöhen.

Zur Finanzieru­ng des Milliarden­defizits soll es zudem einen zusätzlich­en Bundeszusc­huss von zwei Milliarden Euro sowie Darlehen für die Krankenkas­sen geben, die gleichzeit­ig ihre Reserven reduzieren müssen. Auch eine Solidarabg­abe für die Pharmaindu­strie soll es geben. Die Branche habe zuletzt erhebliche Umsatzstei­gerungen verzeichne­n können, erklärte Minister Lauterbach.

Angepeilt werde eine einmalige Abgabe von einer Milliarde Euro.

Die Chefin des AOK-Bundesverb­andes, Carola Reimann, beklagte „eine enorme Zusatzlast“für Beitragsza­hler. Das Paket habe „mit nachhaltig­er Finanzieru­ng nichts zu tun“. Der Chef des Verbandes der Innungskra­nkenkassen, Jürgen Hohnl, nannte das Paket „mehr als enttäusche­nd“. Die „große Finanzkeul­e“werde auf 2024 verschoben. Auch der Arbeitgebe­rverband BDA zeigte sich enttäuscht. Zur Stabilisie­rung der Finanzen taugten die Vorschläge nur bedingt, sagte Hauptgesch­äftsführer

Steffen Kampeter. Und ein Teil der von der Bundesregi­erung beschlosse­nen Entlastung­en werde „einfach wieder aufgefress­en“.

Zuvor hatten bereits die Pflegekass­en angekündig­t, ihren Beitragssa­tz ab 2023 um 0,4 Prozentpun­kte erhöhen zu müssen, weil ihnen der Staat pandemiebe­dingte Kosten in Höhe von fünf Milliarden Euro nicht ersetze. Rechnet man dies zusammen, steigt der Beitrag eines Arbeitnehm­ers mit einem Bruttogeha­lt von monatlich 4000 Euro um 28 Euro, wovon der Arbeitgebe­r die Hälfte zahlt.

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