Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Zusatzbeiträge der Krankenkassen steigen
Lauterbach kündigt Erhöhung um 0,3 Prozentpunkte an – Kritik von Kassen
BERLIN - Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss ab nächstem Jahr höhere Beiträge zahlen. Das kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Dienstag an. Zur Begründung verwies er auf das Rekorddefizit der Krankenversicherung von 17 Milliarden Euro. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag solle um 0,3 Prozentpunkte steigen. Dies bringe bis zu fünf Milliarden Euro ein. Derzeit liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag noch bei 1,3 Prozent. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent und den zusätzlichen 0,3 Prozentpunkten würde sich der Gesamtbetrag damit auf im Schnitt 16,2 Prozent erhöhen.
Zur Finanzierung des Milliardendefizits soll es zudem einen zusätzlichen Bundeszuschuss von zwei Milliarden Euro sowie Darlehen für die Krankenkassen geben, die gleichzeitig ihre Reserven reduzieren müssen. Auch eine Solidarabgabe für die Pharmaindustrie soll es geben. Die Branche habe zuletzt erhebliche Umsatzsteigerungen verzeichnen können, erklärte Minister Lauterbach.
Angepeilt werde eine einmalige Abgabe von einer Milliarde Euro.
Die Chefin des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, beklagte „eine enorme Zusatzlast“für Beitragszahler. Das Paket habe „mit nachhaltiger Finanzierung nichts zu tun“. Der Chef des Verbandes der Innungskrankenkassen, Jürgen Hohnl, nannte das Paket „mehr als enttäuschend“. Die „große Finanzkeule“werde auf 2024 verschoben. Auch der Arbeitgeberverband BDA zeigte sich enttäuscht. Zur Stabilisierung der Finanzen taugten die Vorschläge nur bedingt, sagte Hauptgeschäftsführer
Steffen Kampeter. Und ein Teil der von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungen werde „einfach wieder aufgefressen“.
Zuvor hatten bereits die Pflegekassen angekündigt, ihren Beitragssatz ab 2023 um 0,4 Prozentpunkte erhöhen zu müssen, weil ihnen der Staat pandemiebedingte Kosten in Höhe von fünf Milliarden Euro nicht ersetze. Rechnet man dies zusammen, steigt der Beitrag eines Arbeitnehmers mit einem Bruttogehalt von monatlich 4000 Euro um 28 Euro, wovon der Arbeitgeber die Hälfte zahlt.