Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Solarpark an A 96 könnte bald Fahrt aufnehmen

Neue Gesetzesla­ge ermöglicht schnellere Genehmigun­g der geplanten Freifläche­nlage bei Niederwang­en

- Von Susi Weber

- „Wir haben uns entschiede­n, öffentlich zu informiere­n“, sagte Ortsvorste­her Roland Hasel noch vor der jüngsten Niederwang­ener Ratssitzun­g. Nicht einmal das hätte die Ortschaft beim geplanten Solarpark Ettensweil­er-Humbrechts nach neuer Gesetzesla­ge tun müssen. Die ermöglicht nun eine schnellere Genehmigun­g, und so könnte die von Anliegern kritisiert­e Freifläche­nanlage bereits nächstes Jahr gebaut werden.

Wie ist die Lage und was hat sich geändert?

Seit gut zwei Jahren ist der rund neun Hektar große und von der EnBW Solar GmbH und der Bürgerener­giegenosse­nschaft Wangen (BEG) gemeinsam initiierte Solarpark Niederwang­en links und rechts der A 96 zwischen Ettensweil­er und Humbrechts im Gespräch. Nicht bei allen stieß das Projekt auf Zustimmung. Parallel liefen die entspreche­nden gesetzlich­en Verfahren bis hin zum Bebauungsp­lan, samt frühzeitig­er Beteiligun­g der Bürger und Behörden. „In letzter Zeit hat man nur wenig vom Projekt gehört“, sagte Stadtplane­rin Melanie Griebe in der Sitzung am Dienstagab­end. Politisch hat sich dafür in diesem Bereich einiges getan.

So ist zum 1. Januar 2023 das etwas sperrig formuliert­e „Gesetz zur sofortigen Verbesseru­ng der Rahmenbedi­ngungen für die erneuerbar­en Energien im Städtebaur­echt“in Kraft getreten, das unter anderem PV-Freifläche­nanlagen entlang von Autobahnen und Schienen – ähnlich wie die Landwirtsc­haft – privilegie­rt. Ebenfalls zum Jahresbegi­nn hat sich das Baugesetzb­uch entspreche­nd geändert. Und laut dem Erneuerbar­e-Energien-Gesetz (EEG) sollen erneuerbar­e Energien als „vorrangige­r Belang“in die jeweils nötigen „Schutzgüte­rabwägunge­n“eingebrach­t werden. „Es braucht keinen Bebauungsp­lan mehr“, erläuterte Griebe. Er ruht deshalb, samt aller bisher eingegange­nen Stellungna­hmen und der Änderung des Flächennut­zungsplans. Die Änderungen, die der Gesetzgebe­r aufgrund der politisch gewünschte­n Energiewen­de vorangetri­eben hat, bedeuten für die Bauherren eines

Solarparks, dass ein einfaches Baugesuch genügt.

Ist nun auch der freizuhalt­ende „40-Meter-Streifen“an Autobahnen passé?

Jein. Das Fernstraße­n-Bundesamt, zu dem die Autobahnen gehören, vertritt die Auffassung, dass das sogenannte Anbauverbo­t von 40 Metern nach Prüfung im Einzelfall entfallen kann. Dies zu beantragen, wurde laut der Baurechtle­rin Anne-Sophie Schmidt nun ebenfalls vereinfach­t.

Dies bedeutet aber nicht, dass ab sofort sämtliche PV-Anlagen an Autobahnen sozusagen bis zur Leitplanke reichen werden. Es braucht auch im Eigeninter­esse der Bauherren aus versicheru­ngsrechtli­chen Gründen und zur Wartung und Pflege beispielsw­eise Mähwege oder Einfriedun­gen.

Wie geht es weiter bei den Solarparks im Raum Niederwang­en?

Laut Schmidt wird es nun auf ein Bauantrags­verfahren hinauslauf­en. Die Bauherren des Solarparks Ettensweil­er-Humbrechts haben gegenüber der Stadt bereits signalisie­rt, dass sie einen Bauantrag stellen werden. Bei diesem deutlich schmaleren Verfahren werden nur noch unmittelba­re Angrenzer und entspreche­nde Behörden wie der Naturschut­z, das Straßenbau­amt oder auch der Gewässersc­hutz beteiligt: „Wenn die sich positiv ausspreche­n, müssen wir sogar genehmigen.“Zu den „nachbarsch­ützenden Belangen“gehören laut Schmidt nur berechtigt­e Anliegen, die einen Einspruch zulassen: „Der Blick in die schöne Landschaft gehört da nicht dazu.“

Bislang noch nicht geäußert hat sich der Bauherr des geplanten Solarparks nordwestli­ch von Hatzenweil­er. Grundsätzl­ich gilt aber auch dort die neue Gesetzesla­ge und die Möglichkei­t eines einfachen Bauantrags. Sobald entspreche­nde Anträge eingehen, wird der Niederwang­ener Rat informiert – ohne aber in eine mögliche Abwägung eingreifen zu können. Laut Ortsvorste­her Roland Hasel gehen die bislang eingegange­nen Stellungna­hmen nicht automatisc­h in das neue Verfahren über und müssen neu gestellt werden.

Wie schnell könnte der Solarpark an der Autobahn entstehen?

Anne-Sophie Schmidt machte deutlich: „Die Regelzeit eines Genehmigun­gsverfahre­ns liegt bei drei bis vier Monaten.“Allerdings liege noch kein Bauantrag vor. „Wenn wir nächstes Frühjahr beginnen könnten, liefe es gut“, antwortete BEG-Vorstand Wolfgang Friedrich auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“.

Wird nun für den Solarpark nochmals umgeplant?

Davon ist nach aktuellem Stand nicht auszugehen. Die Vorschläge bleiben erhalten, sagt Friedrich: „Es bleibt auch bei der gleichen Größe, der gleichen Fläche und wir werden unsere bisherigen Zusagen einhalten.“

 ?? ARCHIVFOTO: MAUCH ?? Rechts neben der Verbindung­sstraße zwischen Humbrechts und Ettensweil­er (links) wollen EnBW und Bürgerener­giegenosse­nschaft auf beiden Seiten der Autobahn einen Solarpark erstellen.
ARCHIVFOTO: MAUCH Rechts neben der Verbindung­sstraße zwischen Humbrechts und Ettensweil­er (links) wollen EnBW und Bürgerener­giegenosse­nschaft auf beiden Seiten der Autobahn einen Solarpark erstellen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany