Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Solarpark an A 96 könnte bald Fahrt aufnehmen
Neue Gesetzeslage ermöglicht schnellere Genehmigung der geplanten Freiflächenlage bei Niederwangen
- „Wir haben uns entschieden, öffentlich zu informieren“, sagte Ortsvorsteher Roland Hasel noch vor der jüngsten Niederwangener Ratssitzung. Nicht einmal das hätte die Ortschaft beim geplanten Solarpark Ettensweiler-Humbrechts nach neuer Gesetzeslage tun müssen. Die ermöglicht nun eine schnellere Genehmigung, und so könnte die von Anliegern kritisierte Freiflächenanlage bereits nächstes Jahr gebaut werden.
Wie ist die Lage und was hat sich geändert?
Seit gut zwei Jahren ist der rund neun Hektar große und von der EnBW Solar GmbH und der Bürgerenergiegenossenschaft Wangen (BEG) gemeinsam initiierte Solarpark Niederwangen links und rechts der A 96 zwischen Ettensweiler und Humbrechts im Gespräch. Nicht bei allen stieß das Projekt auf Zustimmung. Parallel liefen die entsprechenden gesetzlichen Verfahren bis hin zum Bebauungsplan, samt frühzeitiger Beteiligung der Bürger und Behörden. „In letzter Zeit hat man nur wenig vom Projekt gehört“, sagte Stadtplanerin Melanie Griebe in der Sitzung am Dienstagabend. Politisch hat sich dafür in diesem Bereich einiges getan.
So ist zum 1. Januar 2023 das etwas sperrig formulierte „Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht“in Kraft getreten, das unter anderem PV-Freiflächenanlagen entlang von Autobahnen und Schienen – ähnlich wie die Landwirtschaft – privilegiert. Ebenfalls zum Jahresbeginn hat sich das Baugesetzbuch entsprechend geändert. Und laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen erneuerbare Energien als „vorrangiger Belang“in die jeweils nötigen „Schutzgüterabwägungen“eingebracht werden. „Es braucht keinen Bebauungsplan mehr“, erläuterte Griebe. Er ruht deshalb, samt aller bisher eingegangenen Stellungnahmen und der Änderung des Flächennutzungsplans. Die Änderungen, die der Gesetzgeber aufgrund der politisch gewünschten Energiewende vorangetrieben hat, bedeuten für die Bauherren eines
Solarparks, dass ein einfaches Baugesuch genügt.
Ist nun auch der freizuhaltende „40-Meter-Streifen“an Autobahnen passé?
Jein. Das Fernstraßen-Bundesamt, zu dem die Autobahnen gehören, vertritt die Auffassung, dass das sogenannte Anbauverbot von 40 Metern nach Prüfung im Einzelfall entfallen kann. Dies zu beantragen, wurde laut der Baurechtlerin Anne-Sophie Schmidt nun ebenfalls vereinfacht.
Dies bedeutet aber nicht, dass ab sofort sämtliche PV-Anlagen an Autobahnen sozusagen bis zur Leitplanke reichen werden. Es braucht auch im Eigeninteresse der Bauherren aus versicherungsrechtlichen Gründen und zur Wartung und Pflege beispielsweise Mähwege oder Einfriedungen.
Wie geht es weiter bei den Solarparks im Raum Niederwangen?
Laut Schmidt wird es nun auf ein Bauantragsverfahren hinauslaufen. Die Bauherren des Solarparks Ettensweiler-Humbrechts haben gegenüber der Stadt bereits signalisiert, dass sie einen Bauantrag stellen werden. Bei diesem deutlich schmaleren Verfahren werden nur noch unmittelbare Angrenzer und entsprechende Behörden wie der Naturschutz, das Straßenbauamt oder auch der Gewässerschutz beteiligt: „Wenn die sich positiv aussprechen, müssen wir sogar genehmigen.“Zu den „nachbarschützenden Belangen“gehören laut Schmidt nur berechtigte Anliegen, die einen Einspruch zulassen: „Der Blick in die schöne Landschaft gehört da nicht dazu.“
Bislang noch nicht geäußert hat sich der Bauherr des geplanten Solarparks nordwestlich von Hatzenweiler. Grundsätzlich gilt aber auch dort die neue Gesetzeslage und die Möglichkeit eines einfachen Bauantrags. Sobald entsprechende Anträge eingehen, wird der Niederwangener Rat informiert – ohne aber in eine mögliche Abwägung eingreifen zu können. Laut Ortsvorsteher Roland Hasel gehen die bislang eingegangenen Stellungnahmen nicht automatisch in das neue Verfahren über und müssen neu gestellt werden.
Wie schnell könnte der Solarpark an der Autobahn entstehen?
Anne-Sophie Schmidt machte deutlich: „Die Regelzeit eines Genehmigungsverfahrens liegt bei drei bis vier Monaten.“Allerdings liege noch kein Bauantrag vor. „Wenn wir nächstes Frühjahr beginnen könnten, liefe es gut“, antwortete BEG-Vorstand Wolfgang Friedrich auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“.
Wird nun für den Solarpark nochmals umgeplant?
Davon ist nach aktuellem Stand nicht auszugehen. Die Vorschläge bleiben erhalten, sagt Friedrich: „Es bleibt auch bei der gleichen Größe, der gleichen Fläche und wir werden unsere bisherigen Zusagen einhalten.“