Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Was dem Staat die Wiedergutmachung für ein verpfuschtes Leben wert ist
Harry Wörz saß viereinhalb Jahre unschuldig im Gefängnis – Jetzt kämpft er um eine höhere Entschädigung
(lsw) - Was ist ein Sofa wert? Und was dem Staat die Wiedergutmachung für ein verpfuschtes Leben? Auf diesen Nenner könnte man den Rechtsstreit bringen, den Justizopfer Harry Wörz demnächst mit dem Land Baden-Württemberg vor dem Landgericht Karlsruhe ausficht. Wörz war wegen versuchten Totschlags an seiner Frau 1998 verurteilt worden und saß viereinhalb Jahre unschuldig im Gefängnis. Noch heute leidet der gelernte Installateur und Bauzeichner aus Birkenfeld bei Pforzheim an den Nachwirkungen. Nun kämpft er um eine höhere Entschädigung – und um die Rückkehr in ein normales Leben.
Dieses endete am 29. April 1997 mit seiner Festnahme. Ihm wurde vorgeworfen, seine von ihm getrennt lebende Frau mit einem Schal fast zu Tode gewürgt zu haben. Die frühere Polizistin ist heute ein schwerer Pflegefall und kann sich nicht mehr mit- teilen. Für die Polizei, bei der sowohl der Vater der Frau als auch ihr damaliger Freund arbeiteten, war der Täter schnell gefunden: ihr Mann Harry Wörz. Dass der weder ein Motiv hatte und es auch sonst einige Ungereimtheiten gab, beeinflusste das Gericht nicht: Wörz kam 1998 wegen versuchten Totschlags in Haft, er verbüßte viereinhalb Jahre hinter Gitter und kämpfte 13 Jahre vor verschiedenen Gerichten, bis er im Dezember 2010 rehabilitiert wurde.
156 000 Euro Entschädigung
Bislang hat der Staat dem heute 48Jährigen aus dem Enzkreis knapp 156 000 Euro zugebilligt, wovon nach Angaben von Anwältin Sandra Forkert-Hosser „ein beachtlicher Teil“versteuert werden musste. Mit dem Geld habe er zunächst das zurückgezahlt, was Freunde ihm nach der Haft vorgestreckt hätten. „Er hatte keinen Job. Er hat eine neue Familie, er musste leben“, sagt die Anwältin. „Wer stellt schon einen verurteilten Totschläger ein?“Der Ausgang des Verfahrens sei schließlich noch Jahre offen gewesen. Jetzt will Wörz 86 000 Euro mehr für seinen Verdienstausfall sowie Ausgleich der Kosten für Anwälte und Möbel aus seiner wegen der Haft aufgelösten Wohnung in Höhe von 26 000 Euro. Außerdem fordert er eine Berufsunfähigkeitsrente über das Jahr 2016 hinaus.
Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe will nicht alle Ansprüche anerkennen und lässt die Fortzahlung der Berufsunfähigkeitsrente offen. „Wir müssen immer prüfen: Was ist berechtigt?“, betont ein Sprecher. Keine leichte Sache für das Landgericht, das sich eventuell im Sommer – der Prozessbeginn steht noch nicht fest – mit der Sache befassen muss.
Harry Wörz muss nun Nachweise über Kosten von Lampen, Spiegelschrank, Bett oder Couch erbringen. Ein schwieriges Unterfangen nach fast zwei Jahrzehnten und angesichts der damaligen Umstände: Der inhaftierte Wörz musste seine Wohnung von anderen auflösen lassen, die Einrichtung kam weitgehend auf den Müll – eine Einlagerung wäre nach Angaben seiner Anwältin angesichts der bevorstehenden langen Haft zu teuer gewesen. „Am Ende war nichts mehr da – dafür gab es keine Entschädigung“, sagt sie.
Doch was waren die Möbel wert? „Es waren Normalbeträge, die wir angesetzt haben“, betont ForkertHosser. Sie begleitet Wörz mit Anwalt Hubert Gorka schon seit vielen Jahren. Zu ihrem Engagement gehöre auch Idealismus: „Ich will nicht an ihm verdienen, ich will, dass er zu seinem Recht kommt.“
Seit Mitte 2010 ist Wörz krankgeschrieben. Zum Gesundheitszustand ihres Mandanten will sich die Anwältin nicht äußern. Auch er selbst gibt derzeit keine Interviews. In einer Ende Januar ausgestrahlten TV-Dokumentation des Südwestrundfunks (SWR) zeigte sich Wörz gesundheitlich angeschlagen.
Täter wurde nie gefasst
Damit der ehemals begeisterte Motorradfahrer und Fußballer wieder ins normale Leben zurückfindet, braucht es wohl mehr als materielle Entschädigung: Freunde berichteten in der Sendung, wie sehr Wörz darunter leide, dass sein bei der Familie der Ex-Frau aufgewachsener Sohn nichts von ihm wissen wolle – und dass der Täter nie ermittelt wurde.
Es geht Wörz auch um eine Geste derer, die ihm Unrecht angetan haben: „Ein ,Es tut mit leid’ wäre schön“, sagte in der SWR-Sendung die Psychiaterin und Neurologin Hanna Ziegert, die Wörz begutachtet hat.
Der Polizeiwissenschaftler Rafael Behr gibt aber zu bedenken: „Bei einer Entschuldigung wird ein Versagen mit eingestanden – der Verantwortliche trägt dann auch die finanzielle Verantwortung.“Schon deshalb würden in der Regel solche Irrtümer „eher klein gehalten und lange verdeckt“. Anwältin ForkertHosser appelliert indes an den Staat: „Jemand, dem so lange Unrecht widerfahren ist, der sollte nicht noch in die Rolle des Bittstellers gedrängt werden.“