Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Flugbehörde stoppt Amazons Drohnenpläne
Neue Regeln verhindern Paketlieferungen aus der Luft
- Paketlieferung per Drohne: Den Plänen des OnlineVersandriesen Amazon droht in den USA das Aus – bevor es überhaupt dazu kommt. Grund dafür sind Auflagen, die die amerikanische Flugaufsichtsbehörde nun erlassen hat.
Die Federal Aviation Administration (FAA) ist in den USA dafür da, den Flugverkehr zu regeln und Unfälle zu verhindern. Geht es nach der Behörde, könnten kommerzielle Drohnen schon 2017 eingesetzt werden – jedoch mit einer Reihe von Auflagen. Die FAA veröffentlichte am Sonntag einen Entwurf mit Regeln für die Zulassung unbemannter Flugzeuge mit einem Gewicht von bis zu 25 Kilogramm. Zu den Kernpunkten der Vorschläge zählt, dass die Drohnen nicht höher als etwa 150 Meter fliegen dürfen, nur tagsüber und stets in Sichtweite eines Piloten am Boden. Damit wären Einsätze wie die von Amazon geplante Auslieferung von Paketen praktisch ausgeschlossen. Amazon stellte seine Pläne für Lieferungen per Drohne bereits im Dezember 2013 vor. Der Online-Händler, bei dem man vom Buch bis zu Lebensmitteln so ziemlich al- les bekommt, hat sogar den ehrgeizigen Plan, Premiumkunden eine solche Lieferung binnen 30 Minuten zukommen zu lassen. Doch die FAA schiebt diesen Plänen mit den neuen Regelungen faktisch erstmal einen Riegel vor.
Abwanderung angedroht
Mit den Beschränkungen werde man sein Projekt zur Drohnen-Zustellung nicht fortführen können, erklärte Amazon-Manager Paul Misener. Er drohte mit einer Abwanderung in andere Länder. Der Konzern würde sei- ne Vision dort umsetzen, wo die Idee regulatorische Unterstützung bekomme, erklärte Misener im „Guardian“. Er rief die Behörde auf, entsprechende Bestimmungen zu erarbeiten. Die FAA müsse die Bedürfnisse des Unternehmens und letztlich auch der Kunden angehen, sagte er der Zeitung „USA Today“. Auch der demokratische Senator aus New York, Charles Schumer, appellierte an die Behörde, unternehmerfreundlichere Regeln aufzustellen.
Ein Drohnenpilot muss dem Entwurf zufolge mindestens 17 Jahre alt sein und von der FAA lizenziert werden. Dazu muss er sich alle zwei Jahre einem Test unterziehen. Die Geschwindigkeit einer kleinen Drohne darf 160 Stundenkilometer nicht überschreiten.
Der „Washington Post“zufolge könnten die Mini-Drohnen in etwa zwei Jahren auf breiter Front zu fliegen beginnen. Zunächst wird die Öffentlichkeit zu den Vorschlägen angehört. Die FAA rechnet damit, dass binnen drei Jahren nach Inkrafttreten der Regeln 7000 Unternehmen eine Genehmigung beantragen. Bisher hat die Behörde die kommerzielle Nutzung der Fluggeräte grundsätzlich verboten. Nur einige wenige Firmen sind ausgenommen.