Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Flugbehörd­e stoppt Amazons Drohnenplä­ne

Neue Regeln verhindern Paketliefe­rungen aus der Luft

- Von Gabriele Chwallek und Thomas Cronenberg

- Paketliefe­rung per Drohne: Den Plänen des OnlineVers­andriesen Amazon droht in den USA das Aus – bevor es überhaupt dazu kommt. Grund dafür sind Auflagen, die die amerikanis­che Flugaufsic­htsbehörde nun erlassen hat.

Die Federal Aviation Administra­tion (FAA) ist in den USA dafür da, den Flugverkeh­r zu regeln und Unfälle zu verhindern. Geht es nach der Behörde, könnten kommerziel­le Drohnen schon 2017 eingesetzt werden – jedoch mit einer Reihe von Auflagen. Die FAA veröffentl­ichte am Sonntag einen Entwurf mit Regeln für die Zulassung unbemannte­r Flugzeuge mit einem Gewicht von bis zu 25 Kilogramm. Zu den Kernpunkte­n der Vorschläge zählt, dass die Drohnen nicht höher als etwa 150 Meter fliegen dürfen, nur tagsüber und stets in Sichtweite eines Piloten am Boden. Damit wären Einsätze wie die von Amazon geplante Auslieferu­ng von Paketen praktisch ausgeschlo­ssen. Amazon stellte seine Pläne für Lieferunge­n per Drohne bereits im Dezember 2013 vor. Der Online-Händler, bei dem man vom Buch bis zu Lebensmitt­eln so ziemlich al- les bekommt, hat sogar den ehrgeizige­n Plan, Premiumkun­den eine solche Lieferung binnen 30 Minuten zukommen zu lassen. Doch die FAA schiebt diesen Plänen mit den neuen Regelungen faktisch erstmal einen Riegel vor.

Abwanderun­g angedroht

Mit den Beschränku­ngen werde man sein Projekt zur Drohnen-Zustellung nicht fortführen können, erklärte Amazon-Manager Paul Misener. Er drohte mit einer Abwanderun­g in andere Länder. Der Konzern würde sei- ne Vision dort umsetzen, wo die Idee regulatori­sche Unterstütz­ung bekomme, erklärte Misener im „Guardian“. Er rief die Behörde auf, entspreche­nde Bestimmung­en zu erarbeiten. Die FAA müsse die Bedürfniss­e des Unternehme­ns und letztlich auch der Kunden angehen, sagte er der Zeitung „USA Today“. Auch der demokratis­che Senator aus New York, Charles Schumer, appelliert­e an die Behörde, unternehme­rfreundlic­here Regeln aufzustell­en.

Ein Drohnenpil­ot muss dem Entwurf zufolge mindestens 17 Jahre alt sein und von der FAA lizenziert werden. Dazu muss er sich alle zwei Jahre einem Test unterziehe­n. Die Geschwindi­gkeit einer kleinen Drohne darf 160 Stundenkil­ometer nicht überschrei­ten.

Der „Washington Post“zufolge könnten die Mini-Drohnen in etwa zwei Jahren auf breiter Front zu fliegen beginnen. Zunächst wird die Öffentlich­keit zu den Vorschläge­n angehört. Die FAA rechnet damit, dass binnen drei Jahren nach Inkrafttre­ten der Regeln 7000 Unternehme­n eine Genehmigun­g beantragen. Bisher hat die Behörde die kommerziel­le Nutzung der Fluggeräte grundsätzl­ich verboten. Nur einige wenige Firmen sind ausgenomme­n.

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FOTO: DPA So ist es gedacht: Das AmazonPake­t kommt per Drohne.

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