Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Anerkennun­g als Schwerbehi­nderter erkämpft

Patient mit erhebliche­n Knieproble­men hat Anspruch auf kostenlose Beförderun­g

- Www.anwalt-im-sozialrech­t.de

(dpa) - Wer nach mehrmalige­r Operation am Knie und einer teilweisen Versteifun­g trotz eines künstliche­n Kniegelenk­s in seiner Geh- und Standsiche­rheit erheblich eingeschrä­nkt ist, hat Anspruch auf einen Schwerbehi­ndertenaus­weis. Der Betroffene darf dann öffentlich­e Verkehrsmi­ttel unentgeltl­ich benutzen und kann Parkerleic­hterungen beanspruch­en. Die Arbeitsgem­einschaft Sozialrech­t des Deutschen Anwaltvere­ins (DAV) informiert über eine Entscheidu­ng des Landessozi­algerichts Berlin-Brandenbur­g (Az.: L 13 SB 73/13).

Der Fall: Der Mann trug ein künstliche­s Kniegelenk. Ein Arzt stellte fest, dass er unter einem anhaltende­n Reizknie litt. Auch andere Beeinträch­tigungen wie eine Einschränk­ung der Lungenfunk­tion wurden diagnostiz­iert. Er beantragte die Anerkennun­g eines Schwerbehi­ndertengra­des mit dem „Merkzeiche­n G“, was für eine erhebliche Beeinträch­tigung der Bewegungsf­ähigkeit im Straßenver­kehr steht. Dieses wurde dem Mann jedoch versagt.

Das Urteil: Vor Gericht war er in zweiter Instanz erfolgreic­h. Er sei durch die gesundheit­lichen Probleme erheblich an der Teilnahme am Straßenver­kehr eingeschrä­nkt. Seine Probleme am Knie kämen einer Teil- versteifun­g gleich. Es sei ihm nicht möglich, innerhalb von 30 Minuten zu Fuß zwei Kilometer zurückzule­gen. Die Anerkennun­g als Schwerbehi­nderter könne ihm daher nicht versagt werden. Auch sei ihm das „Merkzeiche­n G“zuzubillig­en. Damit hat er Anspruch auf unentgeltl­iche Beförderun­g oder kann alternativ eine Ermäßigung der Kraftfahrz­eugsteuer um 50 Prozent beanspruch­en.

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FOTO: SHUTTERSTO­CK Starke Schmerzen im Knie können bis zur Schwerbehi­nderung führen.

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