Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Aufsichtsbehörde entlastet Jugendamt
(dpa) - Im Fall eines zu Tode geprügelten Dreijährigen hat das Regierungspräsidium Freiburg das in der Kritik stehende Kreisjugendamt in Schutz genommen. Offensichtliche Verfahrensfehler seien nicht zu erkennen, teilte das Regierungspräsidium am Montag mit. Das habe die Prüfung durch die Rechtsaufsicht ergeben. Auch personelle Defizite oder Mängel gebe es nicht.
Der Junge aus Lenzkirch im Schwarzwald war vor einem Monat zu Tode geprügelt worden. Tatverdächtig ist sein Stiefvater. Der 32-Jährige sitzt in Untersuchungshaft.
Das Jugendamt des Kreises Breisgau-Hochschwarzwald habe alle Standards eingehalten und juristisch korrekt gehandelt, sagte Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer (parteilos) zum Abschluss der vier Wochen dauernden Prüfung. Dennoch gebe es Möglichkeiten der Verbesserung. So solle das Jugendamt Vorgesetzte früher informieren und Abläufe genauer dokumentieren. Dies sei im konkreten Fall versäumt worden.
Das Regierungspräsidium ist nach Angaben eines Sprechers zwar Aufsichtsbehörde, jedoch nicht Fachaufsicht. Es konnte nur prüfen, ob das Jugendamt gegen geltendes Recht verstoßen hat. Ob die Entscheidungen sinnvoll waren, könne die Behörde nicht bewerten. Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) hatte das Regierungspräsidium als Rechtsaufsicht damit beauftragt, den Fall zu untersuchen. Zuvor hatte sie das Jugendamt öffentlich kritisiert. „In dem Bericht werden die bisher vorliegenden Akten mit großer Sorgfalt ausgewertet“, sagte die Ministerin am Montag. „Daraus ergeben sich zahlreiche Hinweise für die weitere Aufarbeitung des Falles. Dieser Bericht ist für die weitere Aufklärung sehr hilfreich.“