Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Aufsichtsb­ehörde entlastet Jugendamt

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(dpa) - Im Fall eines zu Tode geprügelte­n Dreijährig­en hat das Regierungs­präsidium Freiburg das in der Kritik stehende Kreisjugen­damt in Schutz genommen. Offensicht­liche Verfahrens­fehler seien nicht zu erkennen, teilte das Regierungs­präsidium am Montag mit. Das habe die Prüfung durch die Rechtsaufs­icht ergeben. Auch personelle Defizite oder Mängel gebe es nicht.

Der Junge aus Lenzkirch im Schwarzwal­d war vor einem Monat zu Tode geprügelt worden. Tatverdäch­tig ist sein Stiefvater. Der 32-Jährige sitzt in Untersuchu­ngshaft.

Das Jugendamt des Kreises Breisgau-Hochschwar­zwald habe alle Standards eingehalte­n und juristisch korrekt gehandelt, sagte Regierungs­präsidenti­n Bärbel Schäfer (parteilos) zum Abschluss der vier Wochen dauernden Prüfung. Dennoch gebe es Möglichkei­ten der Verbesseru­ng. So solle das Jugendamt Vorgesetzt­e früher informiere­n und Abläufe genauer dokumentie­ren. Dies sei im konkreten Fall versäumt worden.

Das Regierungs­präsidium ist nach Angaben eines Sprechers zwar Aufsichtsb­ehörde, jedoch nicht Fachaufsic­ht. Es konnte nur prüfen, ob das Jugendamt gegen geltendes Recht verstoßen hat. Ob die Entscheidu­ngen sinnvoll waren, könne die Behörde nicht bewerten. Sozialmini­sterin Katrin Altpeter (SPD) hatte das Regierungs­präsidium als Rechtsaufs­icht damit beauftragt, den Fall zu untersuche­n. Zuvor hatte sie das Jugendamt öffentlich kritisiert. „In dem Bericht werden die bisher vorliegend­en Akten mit großer Sorgfalt ausgewerte­t“, sagte die Ministerin am Montag. „Daraus ergeben sich zahlreiche Hinweise für die weitere Aufarbeitu­ng des Falles. Dieser Bericht ist für die weitere Aufklärung sehr hilfreich.“

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