Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Österreichische Präsidentenwahl muss wiederholt werden
Verfassungsgerichtshof erklärt Stichwahl wegen zahlreicher Verstöße für ungültig – Van der Bellen optimistisch
(dpa) - Mit einem juristischen Erfolg haben sich die Rechtspopulisten in Österreich eine zweite Chance auf das Präsidentenamt erkämpft. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Stichwahl vom 22. Mai wegen vieler formaler Fehler aufgehoben.
Damit kommt es wohl im Herbst zu einem erneuten Duell zwischen dem von den Grünen unterstützten Alexander Van der Bellen und dem FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer. Das Urteil solle „das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und in unsere Demokratie stärken“, sagte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger. Bei der Auszählung der Briefwahlstimmen sei es nicht zu Wahlbetrug gekommen, aber Vorgänge wie das vorzeitige Öffnen der Kuverts sowie das teilweise Auszählen durch Unbefugte seien Grund genug für eine Neuauflage.
Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) erklärte, „es wäre grundfalsch, denjenigen, der auf den Missstand aufmerksam macht, Schuld zuzusprechen.“ FPÖ-Kandidat Hofer war Van der Bellen nur um 31 000 Stimmen unterlegen. Die FPÖ hatte das Ergebnis angefochten. Der scheidende Bundespräsident Heinz Fischer sagte, die Demokratie habe eine Bewährungsprobe bestanden.
Zur Klärung der Vorwürfe hatte der VfGH 67 Zeugen aus den Bezirkswahlbehörden angehört. Zahlreiche Verantwortliche räumten dabei Regelverstöße während der Auszählung der Briefwahlstimmen ein.
Van der Bellen ist auch für die Wiederholung der Wahl siegessicher. „Wenn ich es einmal geschafft habe, kann ich es auch ein zweites Mal schaffen“, sagte er am Freitag. FPÖChef Heinz-Christian Strache sieht die Wiederholung der Präsidentenwahl als Gewinn für den Rechtsstaat. Das Urteil sei ein „heilsamer Schock“. „Aber es gibt keinen Grund zu jubeln“, sagte Strache. Es sei ausdrücklich keine Manipulation festgestellt worden.