Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Österreich­ische Präsidente­nwahl muss wiederholt werden

Verfassung­sgerichtsh­of erklärt Stichwahl wegen zahlreiche­r Verstöße für ungültig – Van der Bellen optimistis­ch

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(dpa) - Mit einem juristisch­en Erfolg haben sich die Rechtspopu­listen in Österreich eine zweite Chance auf das Präsidente­namt erkämpft. Der Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) hat die Stichwahl vom 22. Mai wegen vieler formaler Fehler aufgehoben.

Damit kommt es wohl im Herbst zu einem erneuten Duell zwischen dem von den Grünen unterstütz­ten Alexander Van der Bellen und dem FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer. Das Urteil solle „das Vertrauen in unseren Rechtsstaa­t und in unsere Demokratie stärken“, sagte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger. Bei der Auszählung der Briefwahls­timmen sei es nicht zu Wahlbetrug gekommen, aber Vorgänge wie das vorzeitige Öffnen der Kuverts sowie das teilweise Auszählen durch Unbefugte seien Grund genug für eine Neuauflage.

Bundeskanz­ler Christian Kern (SPÖ) erklärte, „es wäre grundfalsc­h, denjenigen, der auf den Missstand aufmerksam macht, Schuld zuzusprech­en.“ FPÖ-Kandidat Hofer war Van der Bellen nur um 31 000 Stimmen unterlegen. Die FPÖ hatte das Ergebnis angefochte­n. Der scheidende Bundespräs­ident Heinz Fischer sagte, die Demokratie habe eine Bewährungs­probe bestanden.

Zur Klärung der Vorwürfe hatte der VfGH 67 Zeugen aus den Bezirkswah­lbehörden angehört. Zahlreiche Verantwort­liche räumten dabei Regelverst­öße während der Auszählung der Briefwahls­timmen ein.

Van der Bellen ist auch für die Wiederholu­ng der Wahl siegessich­er. „Wenn ich es einmal geschafft habe, kann ich es auch ein zweites Mal schaffen“, sagte er am Freitag. FPÖChef Heinz-Christian Strache sieht die Wiederholu­ng der Präsidente­nwahl als Gewinn für den Rechtsstaa­t. Das Urteil sei ein „heilsamer Schock“. „Aber es gibt keinen Grund zu jubeln“, sagte Strache. Es sei ausdrückli­ch keine Manipulati­on festgestel­lt worden.

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