Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Geld und Sachleistung
Die Leistungen aus der Pflegeversicherung werden in Pflegegeld und Pflegesachleistung sowie für die Art der Nutzung (ambulant oder teilstationär/ stationär) unterschieden. Je nach Pflegegrad liegt das Pflegegeld zwischen null Euro und 901 Euro (ambulant) und die Sachleistungen zwischen null und 1995 Euro. Im teilstationären Sektor werden zwischen null und 1995 Euro gewährt, stationär untergebrachte Personen beziehen künftig zwischen 125 und 2005 Euro. Wer im kommenden Jahr ausschließlich wegen körperlicher Defizite einen Antrag auf Pflegeleistungen stellt, für den könnte es Verbraucherschützern zufolge schwieriger werden, einen hohen Pflegegrad zu erreichen. Der Bereich Mobilität wird künftig nur noch mit zehn Prozent gewichtet, weil der Fokus stärker auf den geistigen Beeinträchtigungen liegt. Auch wer 2017 in ein Heim zieht und die niedrigeren Pflegegrade zwei oder drei erhält, bekommt weniger Geld als bisher. Hat heute jemand Pflegestufe eins und keine eingeschränkte Alltagskompetenz, erhält er im Heim 1064 Euro. Ab 2017 entspricht das dem Pflegegrad zwei – dafür gibt es dann nur noch 770 Euro. Das Bundesgesundheitsministerium hat das Webportal www.pflegeleistungs-helfer.de
eingerichtet. Auf www.pflegebegutachtung.de informieren die Medizinischen Dienste über das Verfahren. Auch die Stiftung Patientenschutz stellt Informationen zum Thema auf www.stiftung-patientenschutz.de bereit. (tri/AFP)