Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Geld und Sachleistu­ng

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Die Leistungen aus der Pflegevers­icherung werden in Pflegegeld und Pflegesach­leistung sowie für die Art der Nutzung (ambulant oder teilstatio­när/ stationär) unterschie­den. Je nach Pflegegrad liegt das Pflegegeld zwischen null Euro und 901 Euro (ambulant) und die Sachleistu­ngen zwischen null und 1995 Euro. Im teilstatio­nären Sektor werden zwischen null und 1995 Euro gewährt, stationär untergebra­chte Personen beziehen künftig zwischen 125 und 2005 Euro. Wer im kommenden Jahr ausschließ­lich wegen körperlich­er Defizite einen Antrag auf Pflegeleis­tungen stellt, für den könnte es Verbrauche­rschützern zufolge schwierige­r werden, einen hohen Pflegegrad zu erreichen. Der Bereich Mobilität wird künftig nur noch mit zehn Prozent gewichtet, weil der Fokus stärker auf den geistigen Beeinträch­tigungen liegt. Auch wer 2017 in ein Heim zieht und die niedrigere­n Pflegegrad­e zwei oder drei erhält, bekommt weniger Geld als bisher. Hat heute jemand Pflegestuf­e eins und keine eingeschrä­nkte Alltagskom­petenz, erhält er im Heim 1064 Euro. Ab 2017 entspricht das dem Pflegegrad zwei – dafür gibt es dann nur noch 770 Euro. Das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium hat das Webportal www.pflegeleis­tungs-helfer.de

eingericht­et. Auf www.pflegebegu­tachtung.de informiere­n die Medizinisc­hen Dienste über das Verfahren. Auch die Stiftung Patientens­chutz stellt Informatio­nen zum Thema auf www.stiftung-patientens­chutz.de bereit. (tri/AFP)

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