Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Baufirmen sollen Krankenkassen betrogen haben
Das Schöffengericht verurteilt zwei Angeklagte zu mehrjährigen Freiheitsstrafen
- Vor dem Schöffengericht Sigmaringen ist ein Mammut-Prozess zu Ende gegangen: Ein ehemaliger Sigmaringer Bauunternehmer und sein Vater sind zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt worden. Das Verfahren zog sich über sieben Monate hin. Rund 50 Zeugen waren geladen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten rund 35 Mitarbeiter in zwei Firmen auf scheinselbstständiger Basis beschäftigt und somit Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen haben. Den so entstandenen Schaden bezifferte das Gericht auf rund 400 000 Euro. Die Anwälte der beiden Angeklagten sind der Ansicht, dass die Selbstständigkeit der Handwerker rechtens war und hatten deshalb auf Freispruch plädiert.
Die Arbeiter aus Osteuropa waren auf dem Papier rechtlich selbstständig: als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Statt eines regelmäßigen Lohnes erhielten die Arbeiter Ausschüttungen in unterschiedlicher Höhe – mal waren es 300, mal waren es 1400 Euro. Um in die GbR eintreten zu können, mussten sie einen Gesellschaftervertrag unterzeichnen und einen Gewerbeschein vorweisen. Die Arbeiter hätten die Papiere nur unterzeichnet, um in Deutschland arbeiten zu können. Viele von ihnen hätten wegen mangelnder Sprachkenntnisse gar nicht gewusst, um was für Dokumente es sich handelte, so die Staatsanwaltschaft. Dies alles habe der Verschleierung gedient, sagte Staatsanwältin Andrea Keller.
Die nach Einschätzung von Staatsanwaltschaft und Gericht scheinselbstständigen Arbeiter kamen in zwei GbRs unter. Die erste hatte ihren Sitz in Bietigheim-Bissingen und ist zwischenzeitlich aufgelöst worden. Die zweite Firma wurde in Sigmaringen gegründet und besteht bis heute. Sie hat unter anderem als Subunternehmen für eine andere Baufirma gearbeitet, deren Geschäftsführer der 32-jährige Hauptangeklagte war. Auf die Frage einer Bauherrin, wie die Firmen zusammenhängen, soll ein Vertreter des zwischenzeitlich insolventen Bauträgers geantwortet haben: „Die Firma gehört zu uns.“
Der 56-jährige mitangeklagte Vater war bei der GbR so etwas wie das Mädchen für alles. Er schrieb Rechnungen und organisierte laut Staatsanwaltschaft den Betrieb. Offiziell war er bei der GbR angestellt. Das Sagen hatten, so die Verteidiger, die Gesellschafter. „Sonst hätten sie ihn nicht kurzerhand entlassen.“
Die Verteidiger der Angeklagten konnten das Gericht nicht von ihrer Einschätzung überzeugen, dass bei den Baufirmen alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Höchstens die Hälfte der Aufträge habe die GbR von der Firma des Hauptangeklagten erhalten, sagte Rechtsanwalt Uwe Holzapfel. Er kritisierte außerdem die Ermittlungen der Behörden. So habe der Zoll die osteuropäischen Arbeiter ein Protokoll unterschreiben lassen, obwohl kein Dolmetscher anwesend gewesen sei. Nicht überzeugend fand der Verteidiger, dass die Staatsanwaltschaft immer wieder auf die Sprachprobleme hingewiesen habe.
Obwohl der zwischenzeitlich in Mannheim wohnt, bestehe die GbR, bei der die Arbeiter beschäftigt sind, in Sigmaringen weiter. Die angeblich abhängigen Marionetten seien heute selbstständige Gesellschafter, bemerkte der zweite Verteidiger, Martin Felsinger. In den Geschäftsunterlagen gebe es keinerlei Hinweise darauf, dass Geld zu Unrecht auf das Konto der Angeklagten geflossen sei. Deshalb forderten beide Verteidiger einen Freispruch für ihre Mandanten.
Staatsanwältin Keller verlangte für den 32-Jährigen eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten und für dessen Vater zwei Jahre und drei Monate. Das Schöffengericht orientierte sich beim Urteil an dieser Forderung. Lediglich die Haftstrafe des Juniors reduzierte es um vier Monate. Richter Jürgen Dorner stützte das Urteil auf die Befragung von Zeugen durch den Zoll: „Vor Gericht haben diese Zeugen nur andere Angaben gemacht, weil sie den Angeklagten nicht weh tun wollten. Diese Geschichten haben wir nicht geglaubt“, sagte der Richter.
Binnen einer Woche haben die Angeklagten die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung oder Revision einzulegen.