Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Gewalt gegen Beamte soll eingedämmt werden
Kabinett will neues Gesetz zum besseren Schutz von Polizisten und Rettungskräften
- „Polizisten werden alltäglich brutal attackiert. Das ist völlig inakzeptabel“, sagt Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und kündigt Konsequenzen an. Heute soll das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen, der die Gewalt eindämmen helfen soll.
Wer Polizisten, Soldaten der Bundeswehr oder andere Amtsträger bei der Vollstreckung eines Gesetzes, eines Urteils oder einer Verfügung angreift oder mit Gewalt bedroht, kann bisher zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verurteilt werden. Als besonders schwerer Fall des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte wird unter anderem angesehen, wenn der Täter eine Waffe dabei hat – mit der Absicht, sie bei der Tat zu verwenden. Allerdings: Nach bisheriger Rechtslage greift der Paragraf nicht bei allgemeinen Diensthandlungen – etwa bei Polizisten im Streifendienst, bei der Aufnahme eines Unfalls oder einer Radarkontrolle.
Justizminister Maas plant deshalb ein Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften. Darin soll ein neuer Straftatbestand für Angriffe auf Vollstreckungsbeamte geschaffen werden. Dieser gilt unabhängig davon, ob der Beamte gerade dabei war, einen Verdächtigen festzunehmen, ein Knöllchen zu schreiben oder ob er lediglich auf Streife war. Die Mindeststrafe soll künftig bei drei Monaten liegen. Für einen besonders schweren Fall wird nach den Plänen künftig ausreichen, dass der Täter eine Waffe dabei hat. Die Absicht, sie auch zu verwenden, muss nicht nachgewiesen werden. Erfolgt der Angriff gemeinsam mit anderen, wird die Tat künftig ebenfalls als besonders schwerer Fall eingestuft. Das Justizministerium setzt darauf, dass so künftig mehr Täter verurteilt werden.
Die Änderung soll nicht allein für Polizisten gelten. Die Verschärfung der Strafvorschriften soll auch auf Hilfskräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und eines Rettungsdienstes übertragen werden. Präventive Maßnahmen wie eine verbesserte Schutzausrüstung oder Bekleidung hält Justizminister Maas „nicht in allen Einsatzsituationen“für ratsam.
Die Strafverschärfung war eigentlich bereits 2013 im schwarz-roten Koalitionsvertrag vereinbart worden. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik ist die Zahl der Gewalttaten gegen Vollstreckungsbeamte (Körperverletzung, Mord, Totschlag) zuletzt deutlich gestiegen. Im Jahr 2015 wurden 64 371 Polizisten in Deutschland Opfer von Straftaten – 1600 mehr als noch ein Jahr zuvor. Im Jahr 2013 waren 59 044 Opfer gezählt worden. Immer wieder hatten die Polizeigewerkschaften Alarm geschlagen und auf eine sinkende Hemmschwelle hingewiesen.
Die Gewerkschaft der Polizei lobt die Pläne. Der Staat sende damit ein unmissverständliches Signal, dass diese Gewalt nicht hingenommen werde. „Der neue Schutzparagraf stellt klar, wer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte angreift, muss mit einer Haftstrafe rechnen“, erklärte GdP-Chef Oliver Malchow. Die Union im Bundestag hält den Entwurf für lange überfällig.
Innen-Experte Stephan Mayer (CSU) verweist auch auf die geplante Ausrüstung der Bundespolizei mit Bodycams, die derzeit im Parlament beraten werde. Der Schutz von Polizeiund anderen Einsatzkräften habe Priorität.