Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Prozess gegen „Gruppe Freital“hat begonnen

Acht Angeklagte sollen rechtsterr­oristische Vereinigun­g gegründet haben

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(dpa) - Den mutmaßlich­en Rechtsterr­oristen der „Gruppe Freital“wird seit Dienstag in Dresden der Prozess gemacht. Die Anklage wirft sieben Männern und einer Frau im Alter zwischen 19 und 39 Jahren die Bildung einer terroristi­schen Vereinigun­g vor. Im Zusammenha­ng mit fünf Anschlägen auf Flüchtling­sunterkünf­te und politische Gegner in Freital und Dresden wird ihnen außerdem versuchter Mord, gefährlich­e Körperverl­etzung und die Herbeiführ­ung von Sprengstof­fexplosion­en zur Last gelegt, ferner die Vorbereitu­ng eines sogenannte­n „Explosions­verbrechen­s“mit Rohrbomben.

Mit ihren zwischen Juli und November 2015 begangenen Taten hätten die Angeklagte­n die „Bevölkerun­g verunsiche­rn“und ein Klima der Angst und Repression erzeugen wollen, sagte Bundesanwa­lt Jörn Hauschild. Zumindest bei einem Anschlag auf eine Flüchtling­sunterkunf­t hätten sie „den Tod von Menschen in Kauf genommen“. Ziel der Gruppe sei es gewesen, ihre „rechtsextr­emistische Gesinnung mittels Anschlägen durchzuset­zen“. Laut Anklage ging die Gruppe arbeitstei­lig vor. Als führender Kopf gilt der aus Hamburg stammende Neonazi Timo S. Sein Gesinnungs­genosse Patrick F. sei für die technische­n Details der Anschläge zuständig gewesen, hieß es. Er habe die Sprengsätz­e vorbereite­t. Zum Einsatz kamen illegale Böller, von denen einige die 130fache Sprengkraf­t der in Deutschlan­d zulässigen Pyrotechni­k besaßen.

Nach der Anklagesch­rift attackiert­en die Beschuldig­ten Flüchtling­sunterkünf­te in Freital, daneben ein Parteibüro der Linken sowie das Auto eines Linken-Politikers in der Kleinstadt sowie ein alternativ­es Wohnprojek­t in Dresden. Bei einem der Sprengstof­fanschläge wurde ein Asylbewerb­er durch herumflieg­ende Glassplitt­er verletzt. Glückliche­n Umständen ist es zu verdanken, dass keine Menschen zu Tode kamen oder schwer verletzt wurden. Laut Anklage wurden die Entscheidu­ngen zu den Angriffen gemeinsam getroffen. Timo S. und Patrick F. seien für die Organisati­on maßgeblich gewesen.

Anklagever­lesung durchgeset­zt

Der Vorsitzend­e Richter Thomas Fresemann setzte die Anklagever­lesung entgegen Anträgen der Verteidige­r durch. Diese hatten zuvor sowohl die Besetzung des Gerichts bemängelt als auch einen Befangenhe­itsantrag gegen Fresemann stellen wollen. Die Verteidige­r bemängelte­n, dass der zuständige Strafsenat des Oberlandes­gerichtes eigens für dieses Verfahren zusammenge­stellt wurde und sprachen von einer „gezielten Richterzuw­eisung“. Damit sehen sie das Gericht als befangen an. Die Antragsste­llungen wurden auf Beschluss des Gerichts zunächst zurückgest­ellt. Sieben der acht Angeklagte­n weigerten sich deshalb, Angaben zu ihrer Person zu machen.

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FOTO: DPA Der Angeklagte Timo S. gilt als Kopf der Gruppe.

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