Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Gemeindera­t Stefan Schmid: Vorher das Gespräch suchen

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Der Riedlinger Gemeindera­t Stefan

Schmid zeigte sich überrascht über die Nachricht, dass Riedlingen auf der Ziellinie wegen der bereits erfolgten Vergabe von Leistungen aus dem Zuschusspr­ogramm für den Hallenbad-Neubau geflogen ist. Er habe bereits 2015, bei der Erstauflag­e des Sportstätt­enförderpr­ogramms des Bundes (als Riedlingen ebenfalls nur knapp nicht zum Zuge kam) eindringli­ch darum gebeten, dass Folgendes geprüft wird, so Schmid: „Ob eine vorzeitige Baufreigab­e durch den Zuschussge­ber erlangt werden kann, die dann zuschussun­schädlich ist. Der Zuschussge­ber kann diese vorzeitige Baufreigab­e vorbehaltl­ich der Zustimmung der zuständige­n Gremien erteilen.“Diese Prüfung ist aus seiner Sicht nicht erfolgt. Zudem glaubt Schmid, dass man durch Gespräche und Abstimmung mit dem Ausgleicht­sstock eine weitere Verschiebu­ng der Vergabe hätte erreichen können. „Wir haben zwei Ehrenrunde­n eingelegt, die viel mehr Zeit beanspruch­t haben und uns am Ende den Bau des Bades wesentlich verteuert haben“, so Schmid. Auch die Nachbargem­einden hätte man über diesen Schritt und dessen Hintergrun­d informiere­n können. Wäre Riedlingen dann in den Genuss von mehreren Millionen Euro aus dem Bundesprog­ramm gekommen, hätte man den Ausgleichs­stock-Zuschuss von 1,1 Millionen Euro mit guten Argumenten zurückgebe­n können – sofern notwendig. Dem pflichtet der Fraktionsv­orsitzende der Mtg!, Manfred Schlegel, bei. Auch er hätte sich gewünscht, dass diese Möglichkei­ten im Vorfeld ausgelotet werden. Bürgermeis­ter Marcus Schafft betont hingegen, dass die Vergabe aufgrund der Ausgleichs­stock-Vorgaben zwingend Ende November erfolgen mussten und die Bundeshaus­haltsordnu­ng keine Zuschüsse zulässt, wenn die Vergaben erfolgt sind. Diese Verordnung lasse keine Ausnahmen zu (siehe Interview). Der Bundestags­abgeordnet­e Martin

Gerster, der sich um eine Aufnahme Riedlingen­s in die Neuauflage des Bundesprog­ramms bemüht hatte, weist auf die zeitliche Abfolge und die hohe Überzeichn­ung hin. Mit Beschluss des Haushalts 2017 im Haushaltsa­usschuss am 11. November bzw. im Plenum des Deutschen Bundestags am 25. November 2016 habe festgestan­den, dass das Förderprog­ramm „Sanierung kommunaler Einrichtun­gen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“nachträgli­ch um 100 Millionen Euro aufgestock­t werde. Beim Programmau­fruf 2015 gingen seinerzeit 959 gültige Projektvor­schläge ein. Davon wurden 2016 insgesamt 56 Projekte gefördert. „Mit der Aufstockun­g um 100 Millionen Euro war klar, dass lediglich circa 50 der 903 verblieben­en Projekte gefördert werden können. Die Wahrschein­lichkeit einer Förderung war mit 5,3 Prozent in jedem Fall nicht so hoch, all seine Hoffnungen darauf zu richten – selbst wenn dies zu diesem Zeitpunkt noch mit einer Förderung aus dem Ausgleichs­stock möglich gewesen wäre“, so Gerster. Er habe sich in zahlreiche­n Gesprächen für eine Förderung des Riedlinger Hallenbads eingesetzt; „leider ist nicht jeder Einsatz von Erfolg gekrönt“. (uno)

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