Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Andrea Berg hat einen Fan weniger
Rechtsstreit geht mit Vergleich zu Ende – Verletzter Konzertbesucher enttäuscht
(dpa) - Unversöhnlich ist der Streit um Schmerzensgeld für einen verletzten Fan der Schlagersängerin Andrea Berg (51, „Du hast mich tausendmal belogen“) zu Ende gegangen. „Andrea Berg ist für mich gestorben“, sagte der Fan am Mittwoch in Düsseldorf. Um den Zwist nach drei Jahren abzuschließen, werde er einen Vergleich des Landgerichts Stuttgart annehmen, der ihm 1127,50 Euro zusichert. Ein Amtsgericht hatte ihm 2000 Euro zugesprochen. Das Management der Aspacherin wollte die Summe aber nicht zahlen.
Der 64-Jährige hatte angegeben, bei einem Open Air vor drei Jahren durch ein Stück Asche des Feuerwerks am Auge verletzt worden zu sein. Die Andrea Berg Tournee und Promotion GmbH bezweifelt jedoch, dass die Ursache für die Verletzung in der Pyroshow zu suchen ist. Der britische Fan hält dagegen: „An zwei aufeinanderfolgenden Tagen werden zwei Menschen bei ihren Konzerten während des Feuerwerks verletzt, und es ist ihr komplett egal.“Er habe „jeglichen Respekt vor Andrea Berg verloren“.
Das Landgericht Stuttgart sah sich nicht in der Lage, den Fall ohne ein Sachverständigengutachten zu klären. Dadurch könnten auf den Fan jedoch hohe zusätzliche Kosten zukommen. „Das Landgericht hat meinem Mandanten die Wahl zwischen Pest und Cholera gelassen“, sagte Anwalt Jens Perske. Der Fan müsse sich nun mit einem Remis zufrieden geben, bei dem er aber im Ergebnis einen vierstelligen Betrag draufzahlen müsse. Allein seine gesetzlich vorgeschriebene Vertretung in der Berufung sei höher als die 1127,50 Euro. Als „scharf und heiß“hatte der 64 Jahre alte, in Düsseldorf lebende Brite, das bezeichnet, was ihn am 19. Juli 2014 am Kopf traf. Er schaute nach oben, bewunderte gegen Mitternacht ein Feuerwerk bei Andrea Bergs „Heimspiel“-Konzert im schwäbischen Aspach. Seine Brille verhinderte Schlimmeres, dennoch schmerzte das linke Auge, wie er sagt. Die Hornhaut war verletzt. Erst nach sechs Monaten stand fest, dass es keine bleibenden Schäden gibt.