Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Altheim erhöht Eigenkapital bei der Wasserversorgung
Angemessene Rücklage bringt Entlastungen für Verbraucher
- Zum Jahresbeginn 2017 konnte die Wasserversorgung Altheim mit einer angemessenen Eigenkapitalausstattung versehen werden. Durch eine höhere Kapitalrücklage werden Gebührenzahler entlastet. Diesem Vorschlag der Verwaltung hat der Gemeinderat einstimmig grünes Licht erteilt.
Die Wasserversorgung Altheim wird als gewerblicher Betrieb geführt. Er weist Verbindlichkeiten von über 460 000 Euro gegenüber der Gemeinde Altheim auf. „Diese Verbindlichkeiten entstehen“, erläuterte Kämmerer Elmar Lohner in der Gemeinderatssitzung, „wenn die IstAusgaben für die Wasserversorgung höher sind als die Ist-Einnahmen.“Der anfallende Differenzbetrag wird als Verbindlichkeit gegenüber der Gemeinde fortgeschrieben und verzinst.
Gemäß der gültigen Körperschaftssteuer-Richtlinien ist ein Betrieb gewerblicher Art mit einem angemessenen Eigenkapital auszustatten. Dies ist erreicht, wenn das Eigenkapital 30 Prozent des Aktivvermögens beträgt. Zum Jahresanfang 2014 betrug die Eigenkapitalquote 25,05 Prozent, im Jahr darauf stieg sie auf 27,46 Prozent, 2016 fiel sie wieder auf nur 21,46 Prozent. Im Juni 2016 hat der Gemeinderat eine Umwandlung des Eigenkapitals in Höhe von 60 000 Euro beschlossen. Dies sollte dazu führen, dass zum 1. Januar 2017 eine angemessene Eigenkapitalausstattung vorhanden ist. Aufgrund der anstehenden Investitionsmaßnahmen ist jedoch davon auszugehen, dass für die Folgejahre eine weitere Kapitalumwandlung vonnöten sein wird.
Die Verwaltung empfiehlt nun dem Gemeinderat, einen Teilbetrag in Höhe von 150 000 Euro der Gesellschafterverbindlichkeiten in die Kapitalrücklage einzustellen. „Durch diese Umwandlung wird der Gebührenzahler dahingehend entlastet, dass ein geringerer Zinsbetrag für die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde anfällt“, erklärte Lohner. Dieser Argumentation folgte der Gemeinderat in vollem Umfang.