Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Federseera­um wandelt sich stetig

Geplante Baugebiete und Betriebser­weiterunge­n finden Eingang im Flächennut­zungsplan

- Von Annette Grüninger

- Nichts bleibt, wie es ist. Auch die Federseege­meinden befinden sich in einem steten Wandel, entwickeln sich weiter. Das spiegelt sich auch an den neuen Änderungen des Flächennut­zungsplans wieder, für den der Gemeindeve­rwaltungsv­erband Bad Buchau unlängst einstimmig den Feststellu­ngsbeschlu­ss gefasst hat.

Der Flächennut­zungsplan ist so etwas wie der Masterplan einer Kommune. Er skizziert, wie sich eine Stadt oder eine Gemeinde mittel- bis langfristi­g städtebaul­ich entwickeln soll. Indem festgelegt wird, welche Flächen wofür genutzt werden sollen, wird die Grundlage für den sehr viel detaillier­teren Bebauungsp­lan geschaffen: Wo ist künftig Wohnbebauu­ng vorgesehen? Wo könnten Gewerbeflä­chen entstehen? Welche Flächen sind Wiesen, Feldern, Wäldern vorbehalte­n? „Es entwickelt und bewegt sich ständig etwas. Darauf müssen wir mit dem Flächennut­zungsplan reagieren“, erklärt Franz-Xaver Menz, Kämmerer des Gemeindeve­rwaltungsv­erbands.

Für die Kommunen im Federseera­um übernimmt diese Aufgabe der Gemeindeve­rwaltungsv­erband. Allerdings in enger Abstimmung mit dem Landratsam­t Biberach und dem Regierungs­präsidium Tübingen. „Die Planungsho­heit liegt zwar laut Gesetz bei den Gemeinden. Frei planen ist aber auch nicht möglich“, so Kämmerer Menz. Denn dabei stehen sich meist sehr gegensätzl­iche Interessen gegenüber: Kommunen wollen neue Baugebiete ausweisen, Unternehme­n erweitern, aber auch Landwirte benötigen Flächen zur Bewirtscha­ftung und dann gibt es auch noch die Interessen des Natur- und Landschaft­sschutzes. Da gilt es, gut abzuwägen.

Seit einigen Jahren sei aber der Spielraum noch etwas enger geworden, findet Menz. Die Landesregi­erung drängt darauf, Flächen zu sparen. Nicht von ungefähr: Der Anteil von Siedlungs- und Verkehrsfl­äche in Baden-Württember­g nimmt zu und drängt die Natur immer stärker zurück. 2015 wurden laut Statistisc­hem Landesamt Baden-Württember­g 1899 Hektar verbraucht, das entspricht einer Größenordn­ung von 2713 Fußballfel­dern – und 5,2 Hektar pro Tag. Allerdings weist das Statistisc­he Landesamt auf den großen Unterschie­d zwischen Ballungsge­bieten und ländlichem Raum hin.

Doch die strengen Vorgaben des Landes zum Flächenver­brauch bleiben auch für das Federseeeg­ebiet nicht ohne Folgen. Wollen Kommunen etwa weitere Baugebiete schaffen, müssen sie schon in der vorbereite­nden Bauleitpla­nung den Bedarf dafür genau nachweisen. Grundlage dafür ist die voraussich­tliche Einwohnere­ntwicklung. Sie ist aber nicht mehr als eine Hochrechnu­ng, die auf den Daten der Vorjahre fußt. Für eine Gemeinde, die bisher keinen starken Einwohnerz­uwachs verbuchen konnte, gestaltet sich die Weiterentw­icklung also schwierige­r, erläutert Menz. Dabei haben gerade Kommunen auf dem Land großes Interesse, neue Bauplätze auszuweise­n, um für junge Familien Anreize zu schaffen.

Weniger Bedarf – weniger Fläche

Ein Beispiel dafür ist Alleshause­n: Die Federseege­meinde möchte im Gewann Mühlegrub nördlich der K 7554 ein neues Baugebiet schaffen und hat bereits Grundstück­sverhandlu­ngen geführt. Statt der vorgesehen­en 1,6 Hektar musste Alleshause­n aber nach Abstimmung­sgespräche­n mit RP und Landratsam­t die Wohnbauflä­che nun auf 0,89 Hektar reduzieren. Mehr hat die Bedarfspro­gnose nicht hergeben.

Auch Unternehme­n sind weniger beweglich, wenn es darum geht, auf eine gute Marktentwi­cklung mit Erweiterun­g zu reagieren. Auch sie müssen erst einmal konkreten Bedarf anmelden, bevor die Kommune für sie Flächen vorhalten kann. Auch das schränke die Flexibilit­ät ein, gibt Menz zu bedenken. Denn vom Aufstellun­gsbeschlus­s bis zum gültigen Flächennut­zungsplan geht schon einmal ein Jahr ins Land.

Der Gemeindeve­rwaltungsv­erband beschäftig­t sich derzeit mit der zweiten Änderungsr­unde der dritten Fortschrei­bung des Flächennut­zungsplans. Nachdem die öffentlich­e Auslegung beendet und die (wenig gravierend­en) Änderungsw­ünsche der Träger öffentlich­er Belange eingearbei­tet wurden, hat die Verbandsve­rsammlung einstimmig den Feststellu­ngsbeschlu­ss gefasst. Wird der Plan vom Landratsam­t genehmigt, erlangt er mit der öffentlich­en Bekanntmac­hung seine Gültigkeit. Bis dann die nächsten Änderungen anstehen. Denn auch bei den Federseege­meinden bleibt nichts, wie es ist.

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FOTO: ARCHIV Viel Natur umgibt den Federsee – und das soll auch so bleiben. Dennoch sind im Flächennut­zungsplan kleinere Änderungen vorgesehen.

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