Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Federseeraum wandelt sich stetig
Geplante Baugebiete und Betriebserweiterungen finden Eingang im Flächennutzungsplan
- Nichts bleibt, wie es ist. Auch die Federseegemeinden befinden sich in einem steten Wandel, entwickeln sich weiter. Das spiegelt sich auch an den neuen Änderungen des Flächennutzungsplans wieder, für den der Gemeindeverwaltungsverband Bad Buchau unlängst einstimmig den Feststellungsbeschluss gefasst hat.
Der Flächennutzungsplan ist so etwas wie der Masterplan einer Kommune. Er skizziert, wie sich eine Stadt oder eine Gemeinde mittel- bis langfristig städtebaulich entwickeln soll. Indem festgelegt wird, welche Flächen wofür genutzt werden sollen, wird die Grundlage für den sehr viel detaillierteren Bebauungsplan geschaffen: Wo ist künftig Wohnbebauung vorgesehen? Wo könnten Gewerbeflächen entstehen? Welche Flächen sind Wiesen, Feldern, Wäldern vorbehalten? „Es entwickelt und bewegt sich ständig etwas. Darauf müssen wir mit dem Flächennutzungsplan reagieren“, erklärt Franz-Xaver Menz, Kämmerer des Gemeindeverwaltungsverbands.
Für die Kommunen im Federseeraum übernimmt diese Aufgabe der Gemeindeverwaltungsverband. Allerdings in enger Abstimmung mit dem Landratsamt Biberach und dem Regierungspräsidium Tübingen. „Die Planungshoheit liegt zwar laut Gesetz bei den Gemeinden. Frei planen ist aber auch nicht möglich“, so Kämmerer Menz. Denn dabei stehen sich meist sehr gegensätzliche Interessen gegenüber: Kommunen wollen neue Baugebiete ausweisen, Unternehmen erweitern, aber auch Landwirte benötigen Flächen zur Bewirtschaftung und dann gibt es auch noch die Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes. Da gilt es, gut abzuwägen.
Seit einigen Jahren sei aber der Spielraum noch etwas enger geworden, findet Menz. Die Landesregierung drängt darauf, Flächen zu sparen. Nicht von ungefähr: Der Anteil von Siedlungs- und Verkehrsfläche in Baden-Württemberg nimmt zu und drängt die Natur immer stärker zurück. 2015 wurden laut Statistischem Landesamt Baden-Württemberg 1899 Hektar verbraucht, das entspricht einer Größenordnung von 2713 Fußballfeldern – und 5,2 Hektar pro Tag. Allerdings weist das Statistische Landesamt auf den großen Unterschied zwischen Ballungsgebieten und ländlichem Raum hin.
Doch die strengen Vorgaben des Landes zum Flächenverbrauch bleiben auch für das Federseeegebiet nicht ohne Folgen. Wollen Kommunen etwa weitere Baugebiete schaffen, müssen sie schon in der vorbereitenden Bauleitplanung den Bedarf dafür genau nachweisen. Grundlage dafür ist die voraussichtliche Einwohnerentwicklung. Sie ist aber nicht mehr als eine Hochrechnung, die auf den Daten der Vorjahre fußt. Für eine Gemeinde, die bisher keinen starken Einwohnerzuwachs verbuchen konnte, gestaltet sich die Weiterentwicklung also schwieriger, erläutert Menz. Dabei haben gerade Kommunen auf dem Land großes Interesse, neue Bauplätze auszuweisen, um für junge Familien Anreize zu schaffen.
Weniger Bedarf – weniger Fläche
Ein Beispiel dafür ist Alleshausen: Die Federseegemeinde möchte im Gewann Mühlegrub nördlich der K 7554 ein neues Baugebiet schaffen und hat bereits Grundstücksverhandlungen geführt. Statt der vorgesehenen 1,6 Hektar musste Alleshausen aber nach Abstimmungsgesprächen mit RP und Landratsamt die Wohnbaufläche nun auf 0,89 Hektar reduzieren. Mehr hat die Bedarfsprognose nicht hergeben.
Auch Unternehmen sind weniger beweglich, wenn es darum geht, auf eine gute Marktentwicklung mit Erweiterung zu reagieren. Auch sie müssen erst einmal konkreten Bedarf anmelden, bevor die Kommune für sie Flächen vorhalten kann. Auch das schränke die Flexibilität ein, gibt Menz zu bedenken. Denn vom Aufstellungsbeschluss bis zum gültigen Flächennutzungsplan geht schon einmal ein Jahr ins Land.
Der Gemeindeverwaltungsverband beschäftigt sich derzeit mit der zweiten Änderungsrunde der dritten Fortschreibung des Flächennutzungsplans. Nachdem die öffentliche Auslegung beendet und die (wenig gravierenden) Änderungswünsche der Träger öffentlicher Belange eingearbeitet wurden, hat die Verbandsversammlung einstimmig den Feststellungsbeschluss gefasst. Wird der Plan vom Landratsamt genehmigt, erlangt er mit der öffentlichen Bekanntmachung seine Gültigkeit. Bis dann die nächsten Änderungen anstehen. Denn auch bei den Federseegemeinden bleibt nichts, wie es ist.