Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
56-Jähriger bleibt wegen sexuellem Übergriff in Haft
Amtsgericht Hechingen verurteilt einen Sigmaringer, weil er einer Bekannten zwischen die Beine fasste
(fxh) - Ein 56-jähriger Sigmaringer ist vom Amtsgericht Hechingen wegen sexuellem Übergriff zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Dies teilt die Staatsanwaltschaft Hechingen am Mittwoch in einer Pressemitteilung mit.
Der Mann fasste einer Bekannten im Dezember vergangenen Jahres in Sigmaringen zwischen die Beine, sagt Pressesprecher Markus Engel. Einzelheiten zum Tathergang gibt die Staatsanwaltschaft nicht bekannt. Als das Opfer Anzeige erstattete, nahm die Sigmaringer Kriminalpolizei den einschlägig vorbestraften Verdächtigen fest. Seither sitzt er in Untersuchungshaft.
Die Verhandlung fand vor dem Amtsgericht Hechingen statt, weil der Täter in der dortigen Justizvollzugsanstalt einsitzt und dauerte zwei Tage.
Von der Staatsanwaltschaft wurde eine höhere Haftstrafe gefordert (ein Jahr und acht Monate), die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Da beide Seiten Rechtsmittel einlegten, wird es vor dem Landgericht zu einer erneuten Verhandlung kommen.
Laut Staatsanwaltschaft fand in dem Urteil erstmals im Landgerichtsbezirk Hechingen das nach den Ereignissen in der Silvesternacht 2015 in Köln verschärfte Strafrecht Anwendung.
Den Begriff des sexuellen Übergriffs kannte das Strafgesetzbuch zuvor nicht. Vor der Änderung im November 2016 konnten Straftäter entweder wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung zur Rechenschaft gezogen werden.