Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Riedlinger Krankenhau­s bleibt wohl erhalten

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(sz) Das Krankenhau­s in Riedlingen bleibt wohl erhalten, obwohl Sozialmini­ster Manfred Lucha (Grüne) das Konzept des 40-Betten-Hauses weiterhin für nicht zukunftsfä­hig hält. Das ist das Ergebnis des Gesprächs, zu dem sich am Montag Riedlingen­s Bürgermeis­ter Marcus Schafft, Wirtschaft­sförderer Alexander Leitz und Vertreter der Bürgerinit­iative (BI) mit Lucha in Stuttgart getroffen hatten. Dennoch sollen Gelder aus dem Krankenhau­sstrukturf­onds des Landes nach Biberach fließen, um das dortige Konzept einer Zentralkli­nik in Biberach und einem Standort in Laupheim zu fördern. Die Entscheidu­ng darüber wird in der Kabinettss­itzung am Dienstag in Stuttgart fallen.

„Ich anerkenne ausdrückli­ch das große Engagement von Bürgerinit­iative und Gemeinde Riedlingen für ihren Gesundheit­sstandort“, sagte Lucha der Schwäbisch­en Zeitung. „Allerdings bin ich der festen Überzeugun­g, dass ein Strukturwa­ndel in unserer Krankenhau­slandschaf­t unumgängli­ch ist.“Künftig werde es unweigerli­ch größere und leistungsf­ähigere Kliniken geben, in denen Kapazitäte­n gebündelt werden. Der Zentralneu­bau in Biberach sei dafür „ein zukunftswe­isendes, zukunftsfe­stes Beispiel“. Sowohl Bürgermeis­ter Marcus Schafft als auch die BI wollten sich am Montagaben­d noch nicht zum Gespräch in Stuttgart äußern.

Zunächst hatte es geheißen, Lucha wolle die Förderung aus dem Strukturfo­nds an eine Schließung des Riedlinger Krankenhau­ses knüpfen. Das scheint nun vom Tisch. „Riedlingen und die Krankenhau­sträger können sich auf einen Beschluss des Landeskran­kenhausaus­schusses vom März 2016 berufen, der – noch vor meiner Amtszeit – ihr derzeitige­s Konzept gebilligt hat. Dieser Beschluss ist gültig, kann also so umgesetzt werden.“Dennoch warnte Lucha davor, das Haus weiter zu betreiben. Das vorgelegte Konzept beruhe allein auf dem Prinzip Hoffnung.

Als die Pläne Luchas bekannt wurden, hatten ihm Abgeordnet­e des Koalitions­partners CDU vorgeworfe­n, sich nicht an geltende Absprachen aus der Zeit vor seiner Amtsüberna­hme zu halten.

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