Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Vorabinformation verhindert teure Knöllchen
Kuddelmuddel bei den Verkehrsregeln in Europa – Unfallbericht sollte stets an Bord sein
er in Europa mit dem Auto unterwegs ist, merkt oft kaum, wenn er eine Landesgrenze überfährt. Das ändert jedoch nichts daran, dass in den Nachbarländern oft andere Vorschriften und Strafen im Straßenverkehr beachtet werden müssen. „In Europa herrscht, was das Verkehrsrecht angeht, leider ein Kuddelmuddel. Es gibt kein einheitliches Regelwerk“, sagt Constantin Hack vom Auto Club Europa (ACE). Eine gute Vorabinformation ist deshalb unerlässlich, auch um teure Knöllchen zu vermeiden. Ein Überblick:
Am einfachsten lassen sich noch die Tempolimits für Autobahnen merken. Denn mit Ausnahme von Deutschland gilt fast überall ein Limit von 120 beziehungsweise 130 km/h. In Polen sind es allerdings 140, in Norwegen 100 km/h.
Noch uneinheitlicher wird es bei Details wie Telefonieren, Alkohol und Zigaretten am Steuer, wie folgende Beispiele von ACE und ADAC zeigen. Italien und Dänemark etwa greifen bei Alkoholdelikten sehr hart durch. In Italien droht eine Enteignung des Autos ab 1,5 Promille, wenn Fahrer und Besitzer identisch sind. In Dänemark kann das Auto dann ab 2,0 Promille beschlagnahmt und sogar versteigert werden. Dort ist auch Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung teuer: Es kostet 200 Euro, während in Deutschland derzeit lediglich 60 Euro und ein Punkt in Flensburg drohen. In den Niederlanden zahlt man sogar 230, in Italien 160 Euro dafür.
Fahrverbote in Italien
Motorradfahrer sollten besonders in Italien aufpassen. Wer gegen die Helmpflicht verstößt, muss zwischen 81 und 326 Euro Geldbuße zahlen. Trägt ein minderjähriger Sozius keinen Helm, haftet der Fahrer. Wiederholungstätern droht eine 90-tägige Beschlagnahmung des Bikes. Das italienische Punktesystem gilt auch für ausländische Fahrer. Wer binnen eines Jahres 20 Punkte sammelt, erhält ein Fahrverbot.
Schnellfahren wird für Autolenker in Norwegen besonders teuer, wo sie ab 20 km/h zu viel mindestens 420 Euro zahlen müssen. In Schweden schlägt das mit 270 und in Italien mit 170 Euro zu Buche. Um ein Auto in Slowenien abzuschleppen, müssen Warndreiecke an der Front des Abschleppenden und am Heck des Abgeschleppten angebracht werden. In Griechenland herrscht absolutes Rauchverbot im Auto, wenn Kinder unter zwölf Jahren an Bord sind. Das gilt auch für ausländische Fahrzeuge. Eine Missachtung kostet theoretisch 1500, in Bussen und Taxis sogar 3000 Euro.
In Großbritannien müssen Scheinwerfer mit asymmetrischem Licht abgeklebt oder umgestellt werden, um im Linksverkehr entgegenkommende Fahrzeuge nicht zu blenden. Klebeschablonen sind meist auf der Fähre und an größeren Tankstellen erhältlich. Xenon-Scheinwerfer können hingegen häufig umgestellt werden. Außer in Großbritannien herrscht in Europa noch auf Malta und Zypern Linksverkehr. Darauf sollten sich Autofahrer gut vorbereiten. „Vor allem das Abbiegen ist eine Herausforderung, denn dort gibt es dann eine Rechtsabbieger-Spur“, warnt Hack. Wer dort ein Auto mietet, muss sich zudem an das Lenkrad auf der „falschen“Seite und eine umgedrehte Anordnung der Bedienelemente gewöhnen. „Die Position von Gaspedal, Bremse und Kupplung bleibt jedoch gleich – also rechts das Gas und links die Kupplung“, sagt Detlev Pätsch vom Autovermieter Sixt. Einfacher falle die Umstellung mit einem Wagen mit Automatikgetriebe. Ein internationaler Führerschein ist bei der Automiete innerhalb Europas nicht erforderlich.
Kracht es bei einer Fahrt im Ausland, ist es empfehlenswert, die Polizei zu rufen. „Es gibt sogar Länder wie Rumänien, die darf ein Autofahrer mit einem beschädigten Fahrzeug nur verlassen, wenn er an der Grenze eine polizeiliche Schadensbestätigung vorzeigt“, sagt Hack. Allerdings sollten Unfallbeteiligte niemals Dokumente unterschreiben, die sie nicht verstehen. Deshalb sollte bei Auslandsreisen stets ein europäischer Unfallbericht an Bord sein. Er enthält Ausfüllhilfen in elf Sprachen und ist bei jedem Autoversicherer kostenlos erhältlich.
Geringe Deckungssummen
„Daneben sollte man immer die Grüne Versicherungskarte dabeihaben, die in einigen Ländern Pflicht ist. Sie ist ein zuverlässiger Nachweis des eigenen Versicherungsschutzes“, sagt Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Wer unverschuldet im Ausland in einen Unfall gerät, müsse damit rechnen, dass er aufgrund geringerer Deckungssummen nicht seinen vollen Schaden erstattet bekommt. „Diese Lücke kann man mit einem Auslandsschadenschutz ausgleichen“, so Jarosch. (dpa)