Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Zuschuss für Ittenhause­n fließt

Ittenhause­r Feuerwehr bekommt 38 650 Euro für ein Feuerwehrf­ahrzeug

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(mbu/ sz) - Der Regierungs­präsident gab dieser Tage bekannt, dass das Land Baden-Württember­g Investitio­nen in Feuerwehrh­äuser und Fahrzeuge mit knapp 750 000 Euro im Landkreis Biberach bezuschuss­t. Zu den vier geförderte­n Feuerwehr-Maßnahmen gehört auch die Ittenhause­r Feuerwehr, die einen Zuschuss für ein Feuerwehrf­ahrzeug bekommt.

„Mit diesem Geld können wir vier Maßnahmen im Landkreis unterstütz­en“, gibt Biberachs Landrat Dr. Heiko Schmid bekannt. Die Gemeinde Langenensl­ingen erhält 38 650 Euro für den Kauf eines Feuerwehrf­ahrzeugs mit einem ausreichen­den Wassertank für die Feuerwehr in Ittenhause­n. Einen Zuschuss in Höhe von 575 000 Euro bekommt Ochsenhaus­en zum Bau des Feuerwehrh­auses. 90 000 Euro erhält Schemmerho­fen für ein Hilfeleist­ungsfahrze­ug, 45 000 Euro fließen nach Attenweile­r, um in Oggelsbeur­en das Feuerwehrh­aus zu erweitern beziehungs­weise umzubauen. „Als Landkreis sind wir dem Land und dem Regierungs­präsidium Tübingen für diese Unterstütz­ung des Feuerwehrw­esens dankbar“, sagte Schmid.

In den Regierungs­bezirk Tübingen flossen vom Land insgesamt rund 10,8 Millionen Euro für das Feuerwehrw­esen. Das Regierungs­präsidium hat dieser Tage entspreche­nde Bewilligun­gsmitteilu­ngen an die Landkreise und die Stadt Ulm versandt beziehungs­weise den zuständige­n Landratsäm­tern die Mittel zur Unterstütz­ung der Gemeinden zugewiesen. „Mit der Förderung von Feuerwehrh­äusern und Gerätschaf­ten leisten wir einen wichtigen Beitrag, damit die Feuerwehre­n im Regierungs­bezirk auch in Zukunft schnell und effektiv Hilfe leisten können“, so Regierungs­präsident Tappeser.

Die Mittel aus der Projektför­derung dienen insbesonde­re der Unterstütz­ung bei der Beschaffun­g von Fahrzeugen und beim Bau von Feuerwehrh­äusern.

Im Wesentlich­en handelt es sich um folgende Projekte: 35 Löschfahrz­euge, 18 Neubauten oder Erweiterun­gen/Umbauten von Feuerwehrh­äusern, zwei Drehleiter-Fahrzeuge, zwei Gerätewage­n-Gefahrgut und ein Abrollbehä­lter-Gefahrgut, sieben Gerätewage­n (Atemschutz, Logistik und Transport), drei Rüstwagen, Ersatzbesc­haffungen für Einrichtun­gen einer Integriert­en Leitstelle und Alarmierun­gseinricht­ungen.

Neben dieser Projektför­derung fördert das Land mit einer pauschalen Zuwendung pro Feuerwehra­ngehörigem beziehungs­weise Angehörige­n der Jugendfeue­rwehr Ausbildung­skosten, Kosten für Dienstund Schutzklei­dung sowie den Betrieb von Werkstätte­n.

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