Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
„Verpartnert“gibt es künftig nicht mehr
Die rechtlichen Folgen des Bundestagsbeschlusses zur Homosexuellen-Ehe
- Der Bundestag hat die „Ehe für alle“beschlossen. Christoph Arens (KNA) beantwortet die wichtigsten Fragen dazu:
Wie viele eingetragene Lebenspartnerschaften gibt es?
Laut Statistischem Bundesamt gab es in Deutschland im Jahr 2015 geschätzte 94 000 gleichgeschlechtliche Paare, die gemeinsam in einem Haushalt lebten. Bei 43 000 handelte es sich um eingetragene Lebenspartnerschaften, davon 20 000 lesbische Paare.
Tritt die „Ehe für alle“jetzt automatisch in Kraft?
Nein. Zunächst muss das Gesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden; dann müssen sich die Standesämter auf die neue Gesetzeslage vorbereiten. Als frühstmöglicher Termin gilt der 1. November. Auch werden die Lebenspartnerschaften nicht automatisch in Ehen umgewandelt: Ausdrücklich müssen die beiden Partner in Anwesenheit eines Standesbeamten erklären, dass sie ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe auf Lebenszeit umwandeln wollen.
Was wird mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Bestehende Lebenspartnerschaften können einfach weitergeführt werden. Neue lassen sich allerdings nicht mehr schließen – es gibt künftig nur noch die Ehe.
Muss das Grundgesetz geändert werden?
Das ist umstritten. Befürworter einer Gleichstellung argumentieren, dass der Artikel sechs des Grundgesetzes „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“interpretationsfähig ist und das Eheverständnis auch auf homosexuelle Paare ausgedehnt werden kann. Aus Sicht der Kritiker meint Ehe im Sinne des Grundgesetzes allein die Ehe zwischen Mann und Frau. Auch das Bundesverfassungsgericht sei in seinen bisherigen Entscheidungen immer von dieser Definition ausgegangen. Es ist deshalb nicht ausgeschlossen, dass noch eine Verfassungsklage in Karlsruhe erhoben wird. Auch der Bundespräsident könnte eine Unterzeichnung des Gesetzes ablehnen, wenn er Zweifel an der Verfassungsgemäßheit hat.