Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Bessere Information über Risiken von Versicherungen
(AFP) - Versicherungskunden sollen Kosten, Gebühren und Risiken der verschiedenen Angebote künftig besser vergleichen können. Der Bundestag beschloss neue Regeln für den Vertrieb von Versicherungspolicen; er setzte damit eine europäische Richtlinie um. Demnach müssen sich Versicherungsvertreter künftig auch mindestens 15 Stunden pro Jahr beruflich schulen lassen oder weiterbilden. Verbraucherschützer kritisierten, das Gesetz greife zu kurz.
Für jedes Produkt ist den neuen Regeln zufolge künftig ein standardisiertes Informationsblatt vorgeschrieben, das gilt auch für OnlineAnbieter. Versicherungsvertreter müssen Art und Quelle ihrer Vergütung offenlegen, also sagen, von wem sie Provisionen bekommen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßte zwar die bessere Transparenz bei den Standmitteilungen der Versicherungen an ihre Kunden, zeigte sich aber enttäuscht über die Regelung der Vergütung von Vermittlern. Die Verbraucherschützer hatten ein Honorarannahmeverbot von Vermittlern gefordert, um eine Grenze zwischen herkömmlichem Provisionsvertrieb und einer Beratung gegen Honorar ziehen zu können. Mit der nun beschlossenen Regelung seien Mischformen immer noch möglich.
Kritik an der Vergütungsregelung
„Mit dieser Politik wird die unabhängige Beratung weiter ein Schattendasein fristen“, monierte die verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Nicole Maisch. Honorarberater dürfen keine Provision annehmen – sie stellen dem Kunden ihre Arbeit in Rechnung und sind damit laut ihrem Berufsverband unabhängig und neutral.
Der vzbv bemängelte zudem, dass Restschuldversicherungen – „ein überteuertes Produkt mit lückenhaftem Versicherungsschutz“– weiter zusammen mit einem Kredit verkauft werden dürfen. Mit einer solchen Versicherung können sich Kreditnehmer beziehungsweise Hinterbliebene gegen Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Tod absichern. Sie dient auch als Sicherheit für Kreditgeber. Eine Vertragsauflösung ist mit finanziellen Verlusten verbunden. Auch die Finanzaufsichtsbehörde Bafin hat „Defizite“bei Restschuldversicherungen festgestellt. Der vzbv hatte verlangt, dass Banken und Kreditvermittler Restschuldversicherungen nicht gekoppelt an einen Kreditvertrag anbieten dürfen.